Stimmvolk muss über Plakatierungs-Regelung entscheiden

Im Baselbiet sollen Abstimmungs- und Wahlplakate frühestens sechs Wochen vor Urnengängen aufgehängt werden. Der Landrat hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung dazu mit 59 gegen 18 Stimmen beschlossen. Die Vorlage kommt an die Urne, weil so das Vierfünftel-Mehr verpasst wurde.

Der «Plakatwald» im Baselland soll künftig lichter werden. (Bild: ANDREAS FROSSARD)

Im Baselbiet sollen Abstimmungs- und Wahlplakate frühestens sechs Wochen vor Urnengängen aufgehängt werden. Der Landrat hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung dazu mit 59 gegen 18 Stimmen beschlossen. Die Vorlage kommt an die Urne, weil so das Vierfünftel-Mehr verpasst wurde.

Das Aufhängen von Abstimmungs- und Wahlplakate soll einer zeitlichen Limite unterworfen werden. Der Landrat hatte am 4. September in erster Lesung den Regierungsvorschlag von maximal fünf Wochen Aushang auf sechs Wochen verlängert – mit nur einer Stimme Differenz. Nun beantragte die CVP erneut die kürzere Frist, die von der klaren Mehrheit der Gemeinden gewünscht worden sei. Dieser Antrag scheiterte jedoch mit 37 gegen 40 Stimmen.

Während CVP und Linke baten, den Wunsch der Gemeinden nach einer einheitlichen Vorschrift und kürzeren Plakatierung zu respektieren, verwies die SVP auf den Aufwand beim Aufhängen, der oft schon eine Woche koste. Die FDP wollte weiterhin aus Prinzip ganz auf eine kantonale Regelung verzichten.

Zeitliche Begrenzung des Plakataushangs soll gesetzlich festgeschrieben werden

Die zeitliche Begrenzung des Plakataushangs soll im Raumplanungs- und Baugesetz festgeschrieben werden. Die Vorlage geht auf eine 2011 überwiesene CVP-Motion zurück. Diese war nach den kantonalen Wahlen 2011 eingereicht worden, bei welchen es laut Motionärin zu einem «Plakatwald» an Strassen und Plätzen schon zwölf Wochen vor den Wahlen gekommen war.

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