Luzern verbietet Strassenprostitution in Wohngebieten

Das Luzerner Stadtparlament hat am Donnerstag ein Reglement und flankierende Massnahmen zur Strassenprostitution beschlossen. Es verbietet unter anderem die Prostitution in Wohngebieten. Das Reglement wurde mit 36 zu 4 Stimmen beschlossen und tritt 2012 in Kraft.

Ab sofort subventioniert die Stadt die Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen, Aliena, mit 50'000 Franken jährlich. (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Luzerner Stadtparlament hat am Donnerstag ein Reglement und flankierende Massnahmen zur Strassenprostitution beschlossen. Es verbietet unter anderem die Prostitution in Wohngebieten. Das Reglement wurde mit 36 zu 4 Stimmen beschlossen und tritt 2012 in Kraft.

Der Stadtrat hatte das Reglement erarbeitet, nachdem sich die Probleme mit dem Strich zuspitzen und die Reklamationen der betroffenen Bevölkerung sich häuften. Verboten ist demnach die Prostitution etwa in Wohnquartieren, bei Schul-, Sport- und Grünanlagen oder in der Nähe von Kirchen sowie bei Bushaltestellen.

Derzeit erarbeitet der Kanton Luzern ein Gesetz zur Prostitution. Darin sind bisher keine Massnahmen gegen die Strassenprostitution vorgesehen. Der Stadtrat hat deshalb den Kanton aufgefordert, im geplanten Gesetz explizit auch diese zu regeln.

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