Luzerner Gericht verurteilt Mann zu achteinhalb Jahren Gefängnis

Vor drei Jahren ist in Kriens LU eine 28-jährige Frau von ihrem ehemaligen Freund erwürgt worden. Das Luzerner Kriminalgericht hat den Täter der vorsätzlichen Tötung schuldig befunden und zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Mann muss für achteinhalbjahre hinter Gitter (Symbolbild) (Bild: sda)

Vor drei Jahren ist in Kriens LU eine 28-jährige Frau von ihrem ehemaligen Freund erwürgt worden. Das Luzerner Kriminalgericht hat den Täter der vorsätzlichen Tötung schuldig befunden und zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Frau hatte den Ex-Freund am Ostermontag 2009 in ihre Wohnung eingeladen. Dort kam es zu einer Auseinandersetzung sowie zu sexuellen Handlungen. Auch trank der Mann beträchtliche Mengen Alkohol. Schliesslich erwürgte der damals 49-jährige Schweizer die Frau. Der Alkoholtest ergab rund 3 Promille.

Der Staatsanwalt plädierte auf vorsätzliche Tötung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung; ausserdem wurde dem Angeklagten der Besitz verbotener Pornografie vorgeworfen. Der Staatsanwalt beantragt eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Strafe von fünf Jahren und zwei Monaten.

Unter Affekt gehandelt

Das Kriminalgericht sprach den Angeklagten der vorsätzlichen Tötung und des Besitzes der Pornografie schuldig. Freigesprochen wurde er von den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung. Bei leicht verminderter Schuldfähigkeit wurde er zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem hat er sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen.

Dazu kommen beträchtliche Kosten. Neben der Gerichtsgebühr von 10’000 Franken hat der Angeklagte den Eltern des Opfers einen Schadenersatz von rund 60’000 Franken, je 30’000 Franken Genugtuung sowie eine Parteienentschädigung von 28’000 Franken zu bezahlen.

Das Kriminalgericht attestierte dem Täter, er habe in einer emotional aufgeladenen Ausnahmesituation unter Affekt gehandelt. Dieser Affekt aber sei nicht entschuldbar und das Verschulden recht schwer. Positiv falle ins Gewicht, dass er keine Vorstrafen habe, sich in der Haft gut und kooperativ verhalten habe und die Tat glaubhaft bedauere.

Weiterzug offen

Dass es zu sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers und gar zur Vergewaltigung gekommen sei, sah das Gericht als nicht erwiesen an. Auch den Vorwurf des Mordes hielt das Gericht für nicht haltbar.

Der Staatsanwalt zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden über das Urteil. Das Gericht sei weitgehend seinen Anträgen gefolgt. Der Angeklagte zeigte sich laut seinem Verteidiger erleichtert, dass er vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung freigesprochen wurde. Ob das Urteil weiterzogen wird, ist noch offen.

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