Der Luzerner Polizeidirektor lässt prüfen, ob nach dem Polizeieinsatz in Malters vom März, während dessen eine Frau Suizid begangen hatte, vorsorgliche Personalmassnahmen zu treffen sind. Konkret geht es um die Zukunft des Polizeikommandanten und des Kripochefs.
Erwin Rast, Sprecher des Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartements, bestätigte am Montag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der «Zentralschweiz am Sonntag».
Regierungsrat Paul Winiker habe den Zuger Juristen und alt Regierungsrat Hanspeter Uster als externen Experten um eine Einschätzung gebeten, ob im Fall Malters vorsorgliche Personalmassnahmen zu treffen seien. Möglich wäre eine Dispensierung oder eine Einschränkung der Fronteinsätze.
Uster soll seine Empfehlung voraussichtlich diese Woche vorlegen. Diese soll für Winiker die Grundlage für den Entscheid bilden, wie es kurzfristig mit Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann weitergehe, schreibt die «Zentralschweiz am Sonntag».
Am vergangenen Mittwoch hatte die «Rundschau» von Schweizer Fernsehen SRF Details über den Einsatz der Luzerner Polizei vom März in Malters veröffentlicht. Diese stammen aus dem laufenden Verfahren, das von einem ausserkantonalen Staatsanwalt geführt wird.
Im März hatte sich eine 65-jährige Frau während über 17 Stunden in einer Wohnung verschanzt und sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung einer Hanfanlage gewährt. Schliesslich stürmte die Polizei die Wohnung und fand die Frau leblos im Badezimmer. Sie hatte sich selbst erschossen.
Laut «Rundschau» soll der Polizeikommandant Achermann eine Warnung eines beim Einsatz ebenfalls vor Ort präsenten Polizeipsychologen ignoriert haben, das Gebäude zu stürmen. Der Psychologe soll dem Kommandanten und seinem Kripochef von einem Zugriff abgeraten haben, weil sich die Frau aufgrund von Reizüberflutung und Intervention das Leben nehmen könne. Der «Rundschau» liegen offenbar die Aussagen des Polizeipsychologen vor.
Noch bevor die Sendung am Mittwochabend ausgestrahlt worden war, meldete sich Regierungsrat Paul Winiker am späten Nachmittag mit einer Stellungnahme und einer Videobotschaft an die Bevölkerung. Dabei betonte er, das Strafverfahren sei noch nicht abgeschlossen, und es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung für die beiden Kaderleute der Luzerner Polizei. Er warnte vor einer Vorverurteilung.
Unabhängig von der aktuellen Einschätzung arbeitet Uster den Polizeieinsatz in einer Administrativuntersuchung auf. Dieses Verfahren ruht indes, bis die laufende Strafuntersuchung abgeschlossen ist. Laut Winiker wird diese voraussichtlich «noch einige Zeit in Anspruch nehmen».