Im Kanton Luzern tätige Sexarbeiterinnen müssen sich künftig beim Amt für Migration registrieren. Betreiber von Salons und Kontaktbars benötigen eine Bewilligung der Polizei. Dies fordert der Regierungsrat in einem Gesetzesentwurf zur Sexarbeit.
Mit dem neuen Gesetz will die Regierung vor allem die Schwarzarbeit eindämmen und die Ausbeutung der Frauen durch Etablissementbesitzer und Freier verhindern, wie die Luzerner Justizdirektorin Yvonne Schärli am Mittwoch vor den Medien sagte. An die Bewilligung kann die Polizei Auflagen knüpfen und Betriebe besser kontrollieren.
Inhaber von Sexbetrieben dürfen nur registrierte Sexarbeiterinnen beschäftigen und von diesen keine überrissenen Zimmerpreise verlangen. Im Haus muss ausserdem Präventionsmaterial aufliegen, verlangt der Gesetzesentwurf.
Sexarbeiterinnen, die sich beim Migrationsamt registrieren, müssen eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorweisen sowie krankenversichert sein.
500 Sexarbeiterinnen im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern sind schätzungsweise rund 500 Sexarbeiterinnen tätig, der grösste Teil davon arbeitet in Betrieben. 20 bis 30 Frauen bieten sich auf dem Strassenstrich an.
Ein grosser Teil der meist ausländischen Frauen sei illegal tätig, sagte Projektleiterin Madeleine Meier vom Justizdepartement. Seit die Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz in Kraft getreten sei, habe die Zahl der Frauen im Sexgewerbe massiv zugenommen. 2009 gab es 77 Meldungen, 2012 waren es schon 1481.
Weiter plant die Luzerner Regierung eine Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen und Freier sowie einen einfachen Zugang zu einer Arztpraxis für die Frauen.
Während im Kanton Tessin ein Verbot vorgesehen ist, will die Luzerner Regierung den Strassenstrich nicht einschränken. Gemäss Ansicht ihrer Juristen verstosse das Verbot gegen die Wirtschaftsfreiheit, sagte Regierungsrätin Yvonne Schärli.
Die Vernehmlassung soll bis Ende April dauern. Gibt das Parlament grünes Licht, könnte das Gesetz zur Sexarbeit Anfang 2015 in Kraft treten.