Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilt zwei FCZ- und drei FCL-Fans

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat zwei Fans des FC Zürich und drei des FC Luzern zu Geldstrafen und Bussen verurteilt. Die Fans waren im August 2014 nach einem Match an Ausschreitungen in der Stadt Luzern beteiligt.

Nicht alle blieben friedlich: Drei Fans des FC Luzern sind zu Bussen verurteilt worden (Archivbild) (Bild: sda)

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat zwei Fans des FC Zürich und drei des FC Luzern zu Geldstrafen und Bussen verurteilt. Die Fans waren im August 2014 nach einem Match an Ausschreitungen in der Stadt Luzern beteiligt.

Die Fussballfans wurden von der Staatsanwaltschaft je nach Verhalten wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und des missbräuchlichen Verwendens von Pyrotechnik schuldig gesprochen. Das teilte die Luzerner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Zudem verfügte die Luzerner Polizei für alle Verurteilten Rayonverbote.

Die Fussballfans wurden mit bedingten Geldstrafen zwischen 2500 und 12’000 Franken bestraft. Bezahlen müssen sie Bussen bis zu 3000 Franken und die Untersuchungskosten. Die Urteile sind rechtskräftig.

Die Ausschreitungen ereigneten sich nach einem Fussballspiel vom einheimischen Fussballclub FCL gegen den Zürcher FCZ im August 2014 in Luzern. Luzerner bewarfen den Buskonvoi der FCZ-Fans mit Steinen und schlugen mit Eisenstangen auf die Fahrzeuge ein. Beim Bundesplatz stiegen Zürcher Fans aus dem Bussen und griffen dort FCL-Fans an.

Die Polizei versuchte, die Fangruppen mit Wasserwerfern und Gummischrot zu trennen. Die Polizisten wurden dabei von den Hooligans mit Steinen beworfen. Fünf Polizisten wurden verletzt und mussten ärztlich versorgt werden.

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