Die FIFA belegt die spanischen Spitzenklubs Real und Atletico Madrid wegen unerlaubter Transfers von Minderjährigen mit einem einjährigen Transferverbot.
Die Madrider Aushängeschilder dürfen nach einem FIFA-Urteil in den kommenden beiden Wechselperioden keine neuen Spieler verpflichten. Als Grund nannte die FIFA Verstösse im Zusammenhang mit internationalen Transfers von Spielern unter 18 Jahren.
Die Sperre gilt nicht für die aktuelle, bis Ende Januar laufende Transferperiode. Im kommenden Sommer sowie im darauffolgenden Januar sind dann aber keine möglichen Zugänge bei Real und Atletico spielberechtigt. Im April 2014 war bereits Barcelona wegen des gleichen Vergehens von der FIFA bestraft worden. Die im Jahr 2015 geholten Profis Arda Turan und Aleix Vidal sind erst seit Januar für die Katalanen spielberechtigt.
Ausserdem muss Atletico eine Busse von 900’000 Franken zahlen, Real wurde mit einer Geldstrafe von 360’000 Franken belegt. Beide Klubs müssen laut FIFA-Mitteilung «die Situation aller fraglichen minderjährigen Spieler binnen 90 Tagen legalisieren». Real und Atletico haben noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben. Ausgenommen vom Transferverbot sind Akteure, die derzeit verliehen sind. Erlaubt ist auch das Verlängern von Verträgen beziehungsweise der Verkauf von Spielern.
Real soll laut Angaben des Weltverbands von 2005 bis 2014 mehrere minderjährige Spieler registriert haben, bei Atletico war dies zwischen 2007 und 2014 der Fall. Aufgrund von Erkenntnissen des seit Oktober 2010 eingeführten Transferabgleichungssystems TMS hatte die FIFA-Disziplinarkommission ein Verfahren eingeleitet. «Die FIFA arbeitet hart, um die Rechte von Spielern unter 18 zu schützen – egal ob sie männlich oder weiblich, Amateure oder Profis sind», hiess es in einem Statement.
Barcelona erreichte 2014 mit dem Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) zumindest die Aufschiebung der Sperre. Die Katalanen verstärkten sich daraufhin im Sommer 2014 für viel Geld mit Luis Suarez, Ivan Rakitic und den Torhütern Marc-André ter Stegen und Claudio Bravo.
Real und Atletico Madrid können gegen das Transferverbot Einspruch einlegen. Ein solcher muss innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der Entscheidung bei der FIFA-Berufungskommission schriftlich bekannt gegeben und anschliessend innerhalb einer Frist von weiteren sieben Tagen schriftlich begründet werden. Atletico hat solch einen Schritt bereits angekündigt.
Die Berufung bewirkt, dass die Angelegenheit neu beurteilt wird. Entscheidungen können nicht zum Nachteil der Berufung einlegenden Partei geändert werden. In letzter Instanz könnten Real und Atletico Madrid vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen.