Die Tochter ist 17, ungepflegt und geht nicht zur Schule. Die Mutter ist überfordert. Gegen einen Beistand der KESB wehrt sie sich aber vor dem Zürcher Obergericht – und verliert.
Es ist einer jener Fälle, die in letzter Zeit die Gerichte in grosser Zahl beschäftigen: Eltern wehren sich gegen Massnahmen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). In der Regel verlieren sie, wie auch im vorliegenden Urteil.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde einer Mutter abgewiesen, die keinen Familienbeistand für sich und ihre heute 17-jährige Tochter akzeptieren wollte. Die Jugendliche leidet an einer Sprachverarbeitungsstörung. Sie kann Informationen nur verlangsamt verstehen und Gesprächen kaum folgen.
Gefährdungsmeldung durch die Schule
Die KESB in Biel erfuhr bereits vor drei Jahren von dem Fall. In der Schule fiel das Mädchen auf, weil es streng roch, schmuddelig gekleidet war, manchmal zu spät zum Unterricht erschien und hin und wieder die Hausaufgaben vergass. Die Oberstufenschule, die das Mädchen besuchte, erstattete eine Gefährdungsmeldung.
Kurz darauf liessen sich die Eltern scheiden, die Mutter erhielt das Sorgerecht und zog einige Monate später mit ihrer Tochter an das rechte Ufer des Zürichsees. Damit wurde auch die Abklärung der Bieler KESB abgebrochen.
Es dauerte ein knappes halbes Jahr bis die örtliche Schulpflege eine eigene Gefährdungsmeldung bei der KESB Meilen erstattete.
Ein ganzes Jahr nicht in der Schule
Nach zehn Monaten ordnete die KESB eine sozialpädagogische Familienbegleitung an, um der Tochter auf die Beine zu helfen. Immerhin habe die zu diesem Zeitpunkt fast 17-Jährige seit einem ganzen Jahr die Schule nicht mehr besucht, leide unter psychischen Problemen sowie einer Sozialphobie und habe eine mangelhafte Hygiene.
Ohne Schulabschluss und Therapie, so fand die KESB, sei das Mädchen nicht fähig, eine Ausbildungsstelle zu finden. Zwei Wochen nach dem Entscheid der Behörde zogen Mutter und Tochter jedoch wieder um, diesmal an das linke Seeufer. Kurz darauf erhob die Mutter beim Bezirksrat Beschwerde gegen den KESB-Entscheid.
Pflegeprodukte aus dem Internet
Das Zürcher Obergericht beurteilte schliesslich den Fall. Nach dessen Einschätzung fasst die Mutter die Beistandschaft als Vorwurf auf, sie sorge nicht richtig für ihre Tochter. Gleichzeitig wird die Mutter von der KESB aber als kooperativ beschrieben und als bemüht, ihrer Tochter Praktika und Schnupperlehren zu vermitteln.
Noch immer ist die Hygiene ein grosses Problem der Jugendlichen, obwohl die Mutter versichert, ihre Tochter habe hundert Pflegeprodukte im Internet bestellt und sehe sich entsprechende Tutorial-Videos auf Youtube an – es sei ihr Thema Nummer 1.
Die Jugendliche arbeitete bereits auf Pferdehöfen und würde gerne Pferdepflegerin werden. Doch die Betriebe attestierten ihr jeweils, sie sei arbeitsscheu und brauche verstärkte Betreuung.
Das Obergericht urteilte deshalb, dass die Beistandschaft und die sozialpädagogische Familienbegleitung zu Recht angeordnet worden seien. Es wies die Beschwerde der Mutter ab. Sie muss die Gerichtsgebühr von 500 Franken tragen.