Das Berner Regionalgericht hat einen 47-jährigen Mann aus dem Berner Oberland wegen Sexualdelikten mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie einer ambulanten Therapie verurteilt. Der Mann hatte Jugendliche zum Teil mit Alkohol gefügig gemacht.
Insbesondere im Falle einer sexuellen Nötigung eines 15-Jährigen im Winter 2011 wurde der Mann schuldig gesprochen. Damals hatte der Täter den jungen Mann vor einem Club in Bern angesprochen, ihn unter einem Vorwand in sein Auto gelockt und an ihm sexuelle Handlungen vorgenommen.
Dabei drohte der Mann dem Jugendlichen, ihn umzubringen, sollte er nicht mitmachen. Der Täter bestritt zwar die sexuellen Handlungen an diesem Abend nicht, wehrte sich aber gegen den Vorwurf, Gewalt angedroht zu haben.
Mindestens 17 Fälle
Des Weiteren sprach das Regionalgericht den im Musik- und Eventbereich tätigen Mann wegen versuchten oder vollzogenen sexuellen Handlungen mit Kindern in mindestens 17 Fällen schuldig. Begangen hatte der Verurteilte diese Taten zwischen 2009 und 2011.
Der Mann hatte die Jugendlichen, die zu den Tatzeiten zwischen 14 und 18 Jahre alt waren, damit geködert, sie als DJ zu fördern, oder hatte sie mit Alkohol gefügig gemacht. In einem Fall versorgte der Mann zudem einen der Jugendlichen mit Kokain.
Zu weiteren Schuldsprüchen kam es wegen Schändung, Pornografie, sexueller Belästigung sowie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Strassenverkehrsgesetz. Der Täter muss den Opfern teilweise eine Genugtuung bezahlen.
Teilweise freigesprochen wurde der Mann vom Vorwurf, sich vor einer Internet-Webcam vor Minderjährigen ausgezogen, befriedigt und die Jugendlichen aufgefordert zu haben, es ihm gleich zu tun. Ein guter Teil der Jugendlichen, mit denen der Angeklagte via Schwulen-Internetseite in Kontakt trat, wohnt in Deutschland.
Staatsanwältin forderte fünf Jahre
Das Gericht blieb mit seinem Urteil leicht unter der Forderung der Staatsanwältin, die eine Strafe von fünf Jahren beantragt hatte. Zudem forderte sie, gestützt auf ein Gutachten einer psychiatrischen Expertin, dass der Angeklagte stationär behandelt statt in Haft gesteckt werde.
Mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe mit ambulanter Therapie kam das Gericht dieser Forderung nicht nach.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte seinerseits für eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, verbunden mit einer ambulanten Therapie, plädiert. Ob der Verurteilte den Gerichtsentscheid weiterzieht, war gemäss dem Verteidiger zunächst noch offen, da noch keine Urteilsbegründung des Gerichts vorlag.