Ein 64-jähriger Mann steht seit Montag in Bern vor Gericht, weil er einer Pensionskasse und dem Stadtberner Sozialamt jahrelang den Tod seiner Frau verschwieg.
Laut Anklage soll der Mann mehr als 200’000 Franken unrechtmässig bezogen haben. Die Frau verstarb im November 2008. Der Schwindel flog erst sechs Jahre später auf. Nun muss sich der tamilisch sprechende Mann unter anderem wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten.
Nach dem Tod seiner Frau sei er stark verschuldet gewesen und habe seinen Lebensunterhalt kaum bestreiten können, erklärte der Mann vor Gericht. Ihm sei bewusst, dass er einen Fehler begangen habe, beteuerte er mehrmals.
Unterschrift gefälscht
Obwohl der deutschen Sprache kaum mächtig, hatte er den Tod der Frau verschiedenen Stellen durchaus vermeldet. Die Pensionskasse bekam aber nichts mit und zahlte weiterhin jeden Monat eine Altersrente an die Frau.
Zweimal – in den Jahren 2009 und 2013 – schickte sie der verstorbenen Frau ein Formular zum Ausfüllen; beide Male erledigte der Witwer die Arbeit und fälschte die Unterschrift.
Der Mann bezog insgesamt rund 90’000 Franken. Zivilrechtlich einigte er sich am Montag mit der Kasse, indem er die Schuld anerkannte. Strafrechtlich bleibt der Vorwurf des mehrfachen Betrugs.
Offene Fragen zu Sozialhilfe
Geld floss jahrelang auch vom Sozialdienst Bern. Unter falschen Annahmen zahlte der Sozialdienst rund 140’000 Franken auf das Konto des Mannes, der 1985 als Asylbewerber in die Schweiz gekommen war.
Als ein Sozialinspektor 2014 dem Fall nachging, fand er am Briefkasten noch immer den Namen der Verstorbenen. Die Staatsanwaltschaft verlangte am Montag eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine bedingte Geldstrafe.
Vorwürfe an Pensionskasse
Der Verteidiger des Mannes entgegnete, die Pensionskasse und der Sozialdienst hätte viel vorsichtiger sein sollen. Zum Beispiel hätte die schlecht gefälschten Unterschriften auffallen müssen.
Der Vorwurf des Betrugs falle daher weg, in Frage komme lediglich eine Verurteilung wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) und das Sozialhilfegesetz. Angemessen sei eine bedingte Geldstrafe. Das Urteil wird am Dienstagnachmittag eröffnet.