Die Form des «Kitkat»-Schokoriegels von Nestlé hätte nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht ohne Weiteres als eigene Marke geschützt werden dürfen. Die Luxemburger Richter stellten am Donnerstag eine Entscheidung des EU-Amts für geistiges Eigentum infrage.
Das Amt hatte das Produkt «Kit Kat 4 Finger» nach einem Nestlé-Antrag von 2002 als Unionsmarke eingetragen und dies später mit der Begründung bestätigt, die Marke habe aufgrund ihrer Benutzung in der EU Unterscheidungskraft erlangt.
Das Unternehmen Mondelez, zu dem unter anderem der britische Süsswarenhersteller Cadbury gehört, hatte die Aufhebung des Markenschutzes beantragt.
Nach Ansicht des Gerichts konnte das Amt für geistiges Eigentum nicht beweisen, dass die dreidimensionale Form der Schokolade von Konsumenten in allen relevanten EU-Ländern als eigene Marke erkannt werde.
Ausserdem sei die Marke für eine ganze Gruppe von Produkten eingetragen worden, ohne nachzuweisen, dass die «Kitkat»-Form für einen Teil der Produkte aus dieser Gruppe, wie Bäckereierzeugnisse sowie Kuchen und Waffeln, überhaupt verwendet werde. Das Amt muss sich des Falls nun noch einmal annehmen.