Maximalstrafe in Aargauer Holzscheit-Mord bestätigt

Das Obergericht des Kantons Aargau hat das Urteil gegen einen jungen Mann bestätigt, der 2009 in Sessa TI eine 17-jährige Lehrtochter mit einem Holzscheit erschlagen hatte. Der heute 20-Jährige war im März vom Bezirksgericht Baden zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren verurteilt worden.

Aargauer Polizei informiert im Juli 2010 über Mordfall (Archiv) (Bild: sda)

Das Obergericht des Kantons Aargau hat das Urteil gegen einen jungen Mann bestätigt, der 2009 in Sessa TI eine 17-jährige Lehrtochter mit einem Holzscheit erschlagen hatte. Der heute 20-Jährige war im März vom Bezirksgericht Baden zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren verurteilt worden.

Ausserdem wurde er zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt. Das Aargauer Obergericht bestätigte dieses erstinstanzliche Urteil nun, wie es am Mittwoch mitteilte. Es ist dies Maximalstrafe im Rahmen des Jugendstrafrechts. Der Beschuldigte kann das Urteil nun noch an das Bundesgericht weiterziehen.

Zur Tatzeit war der Beschuldigte erst 16 Jahre alt. Die Überreste des Opfers waren im Juni 2010, erst zehn Monate nach dem Verschwinden, in Sessa TI aufgefunden worden.

Der Jugendliche wurde am 23. Juni 2010 an seinem Wohnort im Aargau verhaftet. Aufgrund ausgewerteter Handy-Daten hatte die Polizei den Schweizer bereits im August 2009 befragt.

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