Das Baselbieter Strafgericht hat am Freitag eine 34-jährige Mutter zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sie hatte ihrem Kind eine lebensgefährliche Dosis eines Medikamentes verabreicht und dies ihrem Ex-Mann angelastet. Hintergrund war ein Trennungskonflikt.
Das Gericht sprach die Angeklagte der schweren Körperverletzung, der Unterlassung von Nothilfe, der falschen Anschuldigung sowie des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Von der dreijährigen Strafe muss die Frau ein Jahr verbüssen. Über die Form des Vollzugs entscheidet nicht das Gericht, sondern die Strafvollzugsbehörde.
Hintergrund des Vorfalls, der im August 2008 für das damals knapp dreijährige Kind beinahe tödlich geendet hätte, bildete der auf eine Scheidung hinsteuernde Konflikt zwischen der Frau und ihrem damaligen Ehemann. Die beiden haben zwei gemeinsame Kinder, das Opfer stammt aus einer Fremdbeziehung der Frau. Inzwischen hat die Frau ein weiteres Kind aus einer neuen Beziehung.
Aus Überforderung heraus
Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagte sich in einer Situation seelischer und körperlicher Überforderung an ihrem damaligen Mann rächen wollte. Es sei ihr darum gegangen, ihm das Kind, das für ihn wie ein eigenes war, dauerhaft vorzuenthalten, hielt die Gerichtspräsidentin in der zweieinhalbstündigen mündlichen Urteilsbegründung fest.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau in der schriftlichen Anklage noch versuchten Mord vorgeworfen. In den Plädoyers vor Gericht verneinten dann aber Staatsanwalt wie Verteidiger den Tötungsvorsatz, und das Gericht sprach die Angeklagte wegen der Verabreichung von zwei Lioresal-Tabletten der schweren Körperverletzung schuldig.
Den zusätzlichen Schuldspruch wegen Unterlassung der Nothilfe begründete die Gerichtspräsidentin damit, dass die Frau mit falschen Angaben zum Gesundheitszustand des Kindes gegenüber den Ärzten das Risiko erheblich erhöht habe. Die Vorsitzende des Gerichts betonte, dass die Sache nur dank der sorgfältigen Arbeit der Strafuntersuchungsbehörden aufgeklärt worden sei.
Nicht mehr gleiche Person
Beim Entscheid für eine teilbedingte Strafe hat das Gericht berücksichtigt, dass bei einer vollumfänglich unbedingten Strafe vor allem die beiden grösseren Kinder der Angeklagten unter den Folgen hätten leiden müssen. Die Angeklagte sei die einzige Bezugsperson der beiden Teenager. Das Gericht attestierte der Frau auch, dass sie begonnen habe, ihre Probleme aufzuarbeiten.
Die Gerichtspräsidentin wies darauf hin, dass es die Angeklagte geschafft habe, ein geordnetes Familienleben für ihre vier Kinder zu organisieren und dies die Behörden auch so wahrgenommen hätten. Die Angeklagte sei nicht mehr die gleiche Person wie vor vier Jahren, sagte die Vorsitzende.
Dem Opfer hat das Gericht eine Genugtuung von 10’000 Franken zugesprochen. Die Genugtuungsforderung des Ex-Mannes hat das Gericht abgelehnt. Die Voraussetzungen dafür lägen nicht vor. Der Mann habe sich zudem schadlos gehalten mit seinen Darstellungen in den Medien, dies auch auf Kosten der Angeklagten, vor allem aber auf Kosten der drei Kinder, sagte die Präsidentin.