Medwedew legt Gesetz zur Wiedereinführung der Gouverneurswahl vor

Der scheidende russische Präsident Dmitri Medwedew hat nach massiven, landesweiten Antiregierungsprotesten eines seiner Reformversprechen wahr gemacht und ein Gesetz zur Wiedereinführung der Gouverneurswahl vorgelegt.

Der russische Präsident Dimitri Medwedew am Montag in Saransk (Bild: sda)

Der scheidende russische Präsident Dmitri Medwedew hat nach massiven, landesweiten Antiregierungsprotesten eines seiner Reformversprechen wahr gemacht und ein Gesetz zur Wiedereinführung der Gouverneurswahl vorgelegt.

Die Opposition kritisierte den Entwurf allerdings umgehend, da der Kreml sich bei der Wahl der Gouverneure das letzte Wort vorbehält.

Neben Mitgliedern von politischen Parteien dürfen auch unabhängige Bewerber für das Amt eines Gouverneurs kandidieren. Doch der Kreml kann einen gewählten Kandidaten ablehnen, beispielsweise wegen „Vertrauensverlusts“ angesichts von Korruptionsvorwürfen, wie es in dem am Montag vorgelegten Entwurf heisst. Medwedews Vorgänger Wladimir Putin hatte die Wahlen 2004 abgeschafft und die Gouverneure direkt bestimmt.

Scharfe Kritik der Kommunisten

Die Kommunistische Partei, die stärkste oppositionelle Kraft in Russland, kritisierte die in Medwedews Gesetzentwurf vorgesehenen Konsultationen mit dem Präsidenten scharf. Ein Sprecher sagte der Tageszeitung „Kommersant“, dies zeige die „gesetzliche Idiotie“ des Kremls.

Nach der Parlamentswahl Anfang Dezember, aus der die Regierungspartei Einiges Russland trotz Einbussen von einem Viertel seiner Mandate als stärkste Kraft hervorging, kam es in ganz Russland zu den grössten Massenprotesten seit zwanzig Jahren. Oppositionsführer und unabhängige Wahlbeobachter warfen dem Kreml Wahlmanipulation vor.

Ministerpräsident Putin, der sich im März zum dritten Mal zum Präsidenten wählen lassen will, nachdem er das Amt bereits von 2000 bis 2008 innehatte, und Medwedew versprachen im Bemühen, die Proteste zu stoppen, diverse Reformen zugunsten eines grösseren politischen Wettbewerbs bei künftigen Wahlen.

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