Krankenversicherer sollen künftig bei der Rechnungsprüfung nicht mehr so leicht an sensible Patientendaten herankommen. Der Bundesrat hat den Datenschutz für Patientinnen und Patienten verbessert. Nötig wurde dies vor allem wegen der Fallpauschalen.
Datenschützer Hanspeter Thür kritisiert seit Jahren, dass die Krankenversicherer zu viele Patientendaten einfordern, um die Spitalrechnungen zu überprüfen. Das Problem hat sich verschärft, seit die neue Spitalfinanzierung mit den Fallpauschalen in Kraft ist.
Auf den Spitalrechnungen stehen seither viel detailliertere medizinische Angaben. Die verschiedenen Akteure konnten sich aber nicht auf neue Regeln einigen. Um die Behandlungen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüfen zu können, verlangten die Krankenkassen alle Diagnosen und Nebendiagnosen.
Angst vor gläsernen Patienten
Bei Patientenorganisationen weckte dies die Angst vor dem „gläsernen Patienten“. Der Spitalverband H+ wiederum sah darin einen Verstoss gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und eine Verletzung des Arztgeheimnisses.
Weil keine Einigung zustande kam, wurde der Bundesrat aktiv. Das Parlament musste allerdings zuerst eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit er das Problem auf Verordnungsstufe regeln konnte.
Zertifizierte Stelle
Nun hat der Bundesrat seine Lösung vorgelegt: Die Rechnungen sollen künftig gewissermassen extern geprüft werden. Die Versicherer müssen eine Datenannahmestelle einrichten und diese beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zertifizieren lassen. Die Datenannahmestellen verpflichten sich, die medizinischen Angaben nicht für andere Zwecke als für die Rechnungsprüfung zu verwenden.
Damit sei der Datenschutz gewährleistet, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern. Die Tarifpartner seien in die Ausarbeitung der Regelung einbezogen worden und hätten sich einverstanden gezeigt.