Urnengang zu Steuerabkommen und Tierseuchengesetz am 25. November

Der Bundesrat hat für den eidgenössischen Urnengang vom 25. November fünf Vorlagen angesetzt, darunter das Steuerabkommen mit Deutschland. Abgestimmt wird allerdings nur, wenn die ergriffenen Referenden zu Stande kommen.

Der Termin für die Abstimmung steht fest: Ob abgestimmt wird, hängt vom Zustandekommen der Referenden ab (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Bundesrat hat für den eidgenössischen Urnengang vom 25. November fünf Vorlagen angesetzt, darunter das Steuerabkommen mit Deutschland. Abgestimmt wird allerdings nur, wenn die ergriffenen Referenden zu Stande kommen.

Vier Vorlagen betreffen die drei Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich sowie das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung. Dieses regelt die Umsetzung der Steuerabkommen.

Die Steuerabkommen sollen gewährleisten, dass andere Staaten die ihnen zustehenden Steuergelder erhalten, ohne dass die Schweiz das Bankgeheimnis aufgeben muss. Die Banken müssten ausländischen Kunden einen pauschalen Steuerbetrag von nicht deklarierten Vermögen und künftigen Kapitalerträgen abziehen.

Die Schweiz würde das Geld dann an die Behörden im Ausland überweisen. Das Referendum ergriffen haben die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), der SVP-nahe Bund der Steuerzahler, die Jungsozialisten und die Junge SVP. Sie müssen die 50’000 Unterschriften pro Vorlage bis 27. September zusammenbringen.

Referendum gegen Tierseuchengesetz

Die fünfte Vorlage betrifft das revidierte Tierseuchengesetz, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte. Ein Komitee um den Naturheilkundler Daniel Trappitsch hat gegen das Gesetz das Referendum ergriffen; die Frist läuft bis am (morgigen) Donnerstag.

Trappitsch geht davon aus, dass das Referendum zu Stande kommt, wie er am Mittwoch auf Anfrage sagte. Das Komitee macht geltend, dass mit dem revidierten Gesetz „Eigenverantwortung, Entscheidungsfreiheit und Erfahrungskompetenz“ der Tierhalter „stark beschnitten“ würden.

Alle fünf Vorlagen kommen nur an die Urne, wenn die Referenden zustande kommen, wie die Bundeskanzlei schrieb. Der Bundesrat habe unter diesem Vorbehalt entschieden.

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