Weil es für die geplanten Familiengerichte in vier Aargauer Bezirken mehr Kandidaten als Stellen gibt, kommt es im Zuge der Abstimmungen vom 17. Juni zu einer Wahl. Dies steht nach Ablauf der Anmeldefrist am Freitag fest.
Die Familiengerichte sollen durch eine Verfassungsänderung zum Kinder- und Erwachsenenschutzrecht geschaffen werden. Diese Verfassungsänderung wird am 17. Juni dem Aargauer Stimmvolk vorgelegt.
Die Familiengerichte sollen die Verfahren wie Ehescheidungen- und trennungen, Eheschutzverfahren, Vaterschaftsprozesse oder Unterhaltsklagen behandeln. Sie entscheiden zudem über Vormunds- und Beistandsschaften.
Diese Fragen werden bisher vom Gemeinderat als politische Behörde behandelt. Die Schaffung von Familiengerichten soll die Professionalität erhöhen.
In den Bezirken Aarau, Baden, Brugg und Muri kommt es zu einer Wahl der Gerichtspräsidien. Werden keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten nachgemeldet, gibt es in den Bezirken Bremgarten, Kulm, Laufenburg, Lenzburg, Rheinfelden, Zofingen und Zurzach pro Stelle eine stille Wahl.