Die Aargauer Gemeinden sollen künftig bei gastgewerblichen Bewilligungen mehr Kompetenzen bekommen. Dies schlägt die Aargauer Regierung in einer Teilrevision des Gastgewerbegesetzes vor.
Für Einzelanlässe sollen anstelle des Kantons neu die Gemeinden zuständig sein. Sie sollen Bewilligungen zum Kleinhandel mit Spirituosen erteilen und die Abgaben dafür erheben. Die Abgaben sollen den Gemeinden zufallen.
Zudem soll eine neue Regelung ermöglichen, dass die Gemeinden an bestimmten christlichen Feiertagen im Einzelfall die Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben verlängern können. Mit diesen Änderungen setzt die Aargauer Regierung zwei vom Grossen Rat überwiesene SVP-Motionen um.
Gemeinden, Verbände, Organisationen, Kirchen und Parteien hätten den beiden vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Anhörungsverfahren mehrheitlich zugestimmt, teilte die Regierung am Freitag mit. Kritik habe unter anderem die Reformierte Landeskirche geäussert, die nach wie vor am Schutz der hohen christlichen Feiertage festhalten wolle.
Die Botschaft zur Gesetzesänderung liegt dem Grossen Rat vor. Dieser wird Anfang 2017 darüber beraten. Falls der Grosse Rat zustimmt und kein Referendum ergriffen wird, soll das neue Gesetz am 1. März 2018 in Kraft treten.