Die Basler Innerstadt soll mit mehr automatischen Pollern vor verbotenem Verkehr geschützt werden. Die bisher einzige Polleranlage oberhalb des Spalenbergs hat sich gemäss Behörden im ersten Betriebsjahr erwartungsgemäss gut bewährt.
Bei der im Januar 2016 in Betrieb genommenen Pilotanlage können Berechtigte zwei von fünf Pollern über Funk oder eine Bediensäule versenken. Die ausgefahren rund 60 Zentimeter hohen Poller «erzielten die gewünschte Wirkung und funktionierten weitgehend störungsfrei», wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Ein paar «Kinderkrankheiten» seien «rasch behoben» worden. Indes war die suboptimale Platzierung der Bediensäule wegen Leitungen und anderen technisch-administrativen Gründen nicht zu ändern, wie beim Amt für Mobilität zu erfahren war. Zur Bedienung muss man aussteigen, was etwa bei Regen oder für Behinderte nicht überzeugt.
Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) soll nun einen Ratschlag für «einige wenige» weitere Poller-Standorte ausarbeiten. In der Innerstadt-Kernzone werde das Fahrverbot «punktuell (…) überdurchschnittlich oft missachtet», begründet die Regierung ihren Auftrag.
1,4 Millionen für vier Polleranlagen
Im Auge hat sie dabei die Standorte Fischmarkt/Stadthausgasse, Freie Strasse, und Rittergasse im Grossbasel sowie die Kasernenstrasse im Kleinbasel. Das BVD soll nun technische Abklärungen treffen und die Standorte präzise definieren. – Poller sind in vielen europäischen und Schweizer Städten seit langem etabliert.
Das Investitionsvolumen ist noch nicht genau bekannt. Im Amt für Mobilität rechnet man für vier zusätzliche Polleranlagen mit zusammen 1,4 Millionen Franken. Der einjährige Pilotversuch am Spalenberg war auf rund 136’000 Franken veranschlagt, zuzüglich bauliche Vorarbeiten beim Strassenumbau.
Ebenfalls klären soll das BVD zusammen mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) nun, «ob und allenfalls wie mechanische Zufahrtssperren wirksam gegen Terrorismus eingesetzt werden» könnten. Gemäss einem JSD-Sprecher wird diese Frage routinemässig mit abgeklärt.
Fest installierte versenkbare Poller müssen bei Grossanlässen nicht aufwändig extra aufgestellt und wieder entfernt werden wie etwa Betonelemente; zudem behindern letztere auch Blaulichtfahrzeuge. Feste Anlagen stören überdies das Stadtbild weniger.
Lockerung für e-Bikes
Im Weiteren hat die Regierung, wie es der Grosse Rat mit einem überwiesenen LDP-Anzug gefordert hatte, jetzt veranlasst, dass die starke Elektrovelo-Kategorie die Innerstadt-Begegnungszonen mit eingeschaltetem Motor gleich wie nicht motorisierte Velos befahren darf. Dazu wird ab Ende April die Signalisation angepasst.
Auch für diese e-Bikes mit gelbem Nummernschild gilt dort wie für alle das Tempolimit von 20 km/h, wie die Regierung betont und zu Rücksicht aufruft. Bewähre sich diese Lockerung, gegen die sie sich im Parlament mit Verweis auf die Fussgängersicherheit ausgesprochen hatte, in der Praxis nicht, sei sie später wieder zu überprüfen.
Velos und e-Bikes können für reine Geschwindigkeitsübertretungen heute gar nicht gebüsst werden: Bei beiden gehört ein Tacho gemäss Bundesrecht nicht zur Pflichtausstattung, und e-Bike-Tachos sind nicht geeicht. Angesichts des e-Bike-Booms samt steigenden Unfallzahlen sei dazu eine Neuregelung in Arbeit, hiesst es beim Amt für Mobilität. Bis diese gilt, könne aber noch einige Jahre dauern.