Mehr Spielraum bei Waldrodung: Gesetzesänderung ab Juli in Kraft

Der Wald gewinnt in der Schweiz an Boden. Das Parlament hat darum letztes Jahr die Bedingungen für die Waldrodung gelockert: Abgeholzter Wald muss nicht zwingend wieder aufgeforstet werden. Die Gesetzesänderungen und die Ausführungsverordnung gelten ab dem 1. Juli.

Abgeholzter Wald muss nicht zwingend wieder aufgeforstet werden (Bild: sda)

Der Wald gewinnt in der Schweiz an Boden. Das Parlament hat darum letztes Jahr die Bedingungen für die Waldrodung gelockert: Abgeholzter Wald muss nicht zwingend wieder aufgeforstet werden. Die Gesetzesänderungen und die Ausführungsverordnung gelten ab dem 1. Juli.

Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Damit wird es möglich, in bestimmten Fällen vom bisher geltenden Grundsatz abzuweichen, dass gerodeter Wald wieder aufgeforstet werden muss. Neu können stattdessen andere Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden.

Zudem erhalten die Kantone die Möglichkeit, auch ausserhalb der Bauzonen eine statische Waldgrenze festzulegen. Damit können eingewachsene Flächen, die nicht als Wald gelten, ohne Bewilligung gerodet werden. Ausserdem hat der Bundesrat die Verordnung mit Bestimmungen zur Errichtung von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald ergänzt. Zu diesen gehören nun auch gedeckte Energieholzlager.

Nächster Artikel