Für Schweizer Stromkonzerne sollen im Energiegrosshandel die gleichen Regeln gelten wie für EU-Unternehmen. Der Bundesrat will eine Übernahme von EU-Recht prüfen, das Meldepflichten und Verbote festlegt.
Der Bundesrat folgt damit einem Wunsch der Elektrizitätskommission (ElCom). Von der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (REMIT) sind Schweizer Unternehmen schon heute betroffen. Ihnen drohte der Ausschlus vom Handel in der EU, wenn sie nicht umfangreiche Daten zu ihrem Handel und ihrer Produktion gegenüber EU-Behörden offenlegen.
Erst ab dem 1. Juli 2013 müssen die Firmen diese Daten auch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom liefern. Für weitere Regeln aus der EU-Verordnung – beispielsweise ein Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation – muss jedoch Schweizer Recht angepasst werden.
Der Bundesrat will nun prüfen, ob und wie solche Bestimmungen für die Schweiz eingeführt werden sollen, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Freitag mitteilte. Bis Ende Februar soll das UVEK entweder eine Gesetzesvorlage oder einen Prüfbericht vorlegen.
Geprüft wird die Übernahme der gesamten REMIT-Verordnung im Hinblick auf das Stromabkommen mit der EU, zu dem nach wie vor Verhandlungen laufen. Keine Rechtsgrundlage in der Schweiz gibt es heute für den Gashandel, der auch von der EU-Verordnung abgedeckt wird.
Die mangelnde Regulierung des Stromhandels in der Schweiz kritisierte im Januar der Präsident der ElCom, alt Ständerat Carlo Schmid (CVP/AI). Er forderte analoge Regeln wie in der EU und warnte davor, dass der Ruf der Schweiz bei mangelnder Transparenz Schaden nehmen könnte.