Für die zwölf nicht-kantonalen, subventionierten Berufsfachschulen im Kanton Aargau gelten künftig einheitliche Spielregeln. Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag in erster Lesung Änderungen im Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) mit 113 zu zwei Stimmen genehmigt.
Mit den gesetzlichen Neuerungen werde eine bessere Vergleichbarkeit der Jahresrechnungen erreicht, sagte Kommissionssprecher Thomas Leitch (SP). Die Kostentransparenz werde erhöht. Zudem werde die Finanzierung von Infrastruktur und Betrieb künftig voneinander getrennt.
Bei der Diskussion im Plenum ging es lediglich um Details. Anerkannt wurde auch, dass die Wohnortsbeiträge in Zukunft weiterhin von den Schulvorständen festgelegt werden können. Von der SP wurde aber bemängelt, dass die genaue Definition des Wohnortsbeitrages in der Botschaft fehle.
Die Aargauer Regierung wollte die Wohnortsbeiträge künftig selber bestimmen. Bei der Vernehmlassung stiess diese Idee auf grossen Widerstand, so dass dieser Vorschlag wieder aus der Vorlage gekippt wurde.
Schulen kantonalisieren
Einzig Marie-Louise Nussbaumer (SP) konnte sich als Einzelvotantin und im Gegensatz zur ihrer Fraktion nicht mit der GBW-Vorlage abfinden. Sie plädierte für eine Kantonalisierung der nicht-kantonalen Berufsfachschulen, damit diese wie die kantonalen Schulen behandelt und nicht bevorzugt werden.
Die Regierung habe mit ihrem Vorschlag zur Festlegung der Wohnortsbeiträge am eigenen Leibe erfahren müssen, dass eine Kantonalisierung in diesem Bildungsbereich nicht erwünscht sei, konterte Bildungsdirektor Alex Hürzeler.
Elf der zwölf nicht-kantonalen, subventionierten Berufsfachschulen im Kanton Aargau sind im Besitze von Einwohnergemeinden. Einzig die Schule für Gestaltung Aargau wird vom Aargauischen Verein Grafischer Betriebe geführt.
Die jährlichen Kosten für die nicht-kantonalen Berufsfachschulen betragen knapp 124 Millionen Franken. Der Kanton trägt rund 88 Millionen Franken dazu bei, die Gemeinden 36 Millionen Franken. Das revidierte Gesetz soll auf das Schuljahr 2016/17 in Kraft treten.