Die Frist für den Rückzug von bestehenden oder die Einreichung von neuen Kandidaturen vor zweiten Wahlgängen bei Ständeratswahlen soll im Kanton Solothurn um 24 Stunden verlängert werden. Das Kantonsparlament überwies am Mittwoch einen von der FDP-Fraktion eingereichten Vorstoss gegen den Willen der Regierung mit 48 zu 41 Stimmen.
Die Meinungen waren innerhalb der vorberatenden Kommission und teilweise auch in den Fraktionen selber umstritten. Auf der einen Seite wurde kritisiert, dass ein bestehendes Gesetz schon nach kurzer Zeit wieder korrigiert werden soll. Auf der anderen Seite wurde darauf hingewiesen, dass die Parteien mit einem Hinausschieben der Frist mehr Zeit für Gespräche und Entscheide bekommen.
Der Regierungsrat hatte den Kantonsrat ersucht, den FDP-Vorstoss abzulehnen. Er hatte in der schriftlichen Stellungnahme dem Parlament vorgerechnet, wie eng der Zeitrahmen ist, damit ein zweiter Ständeratswahlgang innerhalb von fünf Wochen stattfinden kann.
Keine Zeitreserven
Es gebe keine Zeitreserven, die ausgeschöpft werden können, argumentierte die Regierung. Es müssten rund 180’000 Wahlzettel und Stimmrechtsausweise gedruckt, verpackt und verschickt werden. Eine Verlängerung der Frist würde einen zweiten Wahlgang innerhalb von fünf Wochen verunmöglichen.
Mit der schnellstmöglichen Durchführung des zweiten Wahlganges verfolgt die Regierung das Ziel, dass die beiden Solothurner Standesvertreter schon bei der konstituierenden Sitzung der Bundesversammlung vereidigt werden können.
Bisher mussten die Parteien bis am Dienstag, 17 Uhr, nach dem Wahlsonntag mitteilen, mit wem sie im zweiten Wahlgang antreten. Dies war zuletzt im Herbst letzten Jahres der Fall, als in der ersten Runde der Solothurner Ständeratswahlen vorerst nur Pirmin Bischof (CVP) gewählt wurde.
FDP, SVP und SP mussten deshalb schon am ersten Abend nach dem Wahlsonntag Parteiversammlungen einberufen. Die FDP beschloss damals, ihre Kandidatin Marianne Meister zurückzuziehen. Die SP schickte ihren Kandidaten Roberto Zanetti noch einmal ins Rennen. Auch die SVP trat mit Walter Wobmann noch einmal an.
Hüst und Hott in Sachen Propagandamaterial
Mit 49 zu 43 Stimmen ebenfalls für erheblich erklärt wurde ein Vorstoss aus den Reihen der CVP. Dieser verlangte, dass den Stimmberechtigten bei zweiten Wahlgängen von Regierungsratswahlen kein Wahlpropagandamaterial mehr zugesandt werden soll.
Bei zweiten Ständeratswahlgängen habe sich dies bewährt, wurde der Vorstoss begründet. Auch könnten bei den Einwohnergemeinden Kosten gespart und der Versand speditiver erledigt werden, hiess es.
Die Solothurner Regierung befand sich bei der Behandlung dieses Vorstosses in einer unkomfortablen Lage. Sie hatte bei der Beratung der entsprechenden Gesetzesänderung Anfang 2015 die Meinung vertreten, dass auch bei zweiten Wahlgängen von Regierungsratswahlen kein Wahlpropagandamaterial mitgeschickt werden soll.
Als dann der Kantonsrat das Gegenteil beschloss, schwenkte die Regierung um und sprach sich für eine amtliche Versandmöglichkeit aus. Diese Meinung vertrat die Regierung auch im Vorfeld der Behandlung des CVP-Vorstosses. Jetzt schwenkte der Kantonsrat erneut um und sprach sich gegen den Versand aus.