Kurz vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative war bekannt geworden, dass gewisse Kantone Sozialhilfe an EU-Bürger auf Stellensuche ausrichten. Zahlen zeigen jetzt, dass es unter den Zuwanderern nicht überdurchschnittlich viele Sozialhilfe-Fälle gibt.
Weit über die Hälfte der Sozialhilfebezüger aus EU-Ländern sind weder arbeitslos noch auf Stellensuche, sondern so genannte Working poor: Sie arbeiten zwar, erhalten dafür aber kein ausreichendes Einkommen. Dies geht aus einem Bericht hervor, den die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats am Freitag veröffentlicht hat.
Im Auftrag der GPK hatte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle den Vollzug der Personenfreizügigkeit, deren Auswirkungen und die Beanspruchung von Sozialleistungen untersucht, wie GPK-Präsident Rudolf Joder (SVP/BE) vor den Bundeshausmedien sagte. Basis des Berichts sind die Zahlen bis Ende 2010.
Diese zeigen, dass die Sozialhilfe- und Arbeitslosenquoten bei Zuwanderern aus der EU zunächst unter dem Schweizer Durchschnitt lagen, sich diesem aber nach und nach annäherten. Es sei zu erwarten, dass die Quoten mit zunehmender Aufenthaltsdauer weiter steigen würden, sagte Alfred Heer (SVP/ZH), der die zuständige Subkommission geleitet hatte.
Massnahmen gegen Tieflöhne
Überdurchschnittlich oft beziehen gemäss dem Bericht Zuwanderer aus dem südlichen Europa Sozialleistungen, da sie häufig in Branchen mit tiefen Löhnen und unsicheren Arbeitsverhältnissen tätig sind – auf dem Bau oder im Gastgewerbe etwa. Die GPK möchte nun vom Bundesrat wissen, was er zu unternehmen gedenkt, „damit mit den erwirtschafteten Löhnen die Lebenshaltungskosten in der Schweiz gedeckt werden können“.
Dies ist das Ziel der Mindestlohn-Initiative, über die am 18. Mai abgestimmt wird. Dass die GPK der Forderung Auftrieb gibt, stellte Heer in Abrede: „Wir haben die objektiven Zahlen. Die Schlussfolgerung ist Sache der Parteien.“
Zahlen zur Personenfreizügigkeit und ihren Auswirkungen enthält der GPK-Bericht noch viele. Beispielsweise kamen fast 80 Prozent der erwachsenen Zuwanderer als Erwerbstätige in die Schweiz. „Bei der Zuwanderung unter dem Freizügigkeitsabkommen handelt es sich um Arbeitsmigration“, stellte Joder fest.
Der Bericht deckte in dem Zusammenhang jedoch auch viele Unstimmigkeiten auf: So haben 8 Prozent der Personen, die zu Erwerbszwecken in die Schweiz gekommen sind, nie eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Umgekehrt nahmen 60 Prozent der Personen, die im Familiennachzug einreisten, innerhalb von vier Jahren eine Erwerbstätigkeit auf.
Unterschiede zwischen Kantonen
Besonders stossend ist für die GPK, dass diese Diskrepanz zwischen tatsächlichem und deklariertem Aufenthaltszweck nicht in allen Kantonen in gleichem Mass auftraten. Sie verlangt daher vom Bundesrat, diese Unterschiede zu untersuchen.
Der Bund kommt ebenfalls schlecht weg: Gemäss dem GPK-Bericht haben sich die Aufsichtsbehörden zu wenig dafür eingesetzt, dass die ohnehin beschränkten Möglichkeiten zur Steuerung der Zuwanderung tatsächlich ausgeschöpft werden.
Bundesrat reagiert
Dazu hatte sich der Bundesrat erst Mitte Januar durchgerungen. Einigermassen überraschend kündigte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann damals eine härtere Gangart gegenüber EU-Rentnern sowie EU-Bürgern an, die zur Stellensuche in die Schweiz einreisen. Dass diese in einigen Kantonen Sozialhilfe erhalten, war vorher nicht allgemein bekannt gewesen. Konkrete Zahlen dazu wollte der Bundesrat jedoch nicht vorlegen.
Insgesamt hat die GPK neun Empfehlungen an den Bundesrat formuliert, darunter die Aufstockung der Aufsichtsbehörde des Bundes. „Es besteht vielfältiger Handlungsbedarf“, stellte Joder fest.