Meldestelle für Geldwäscherei soll Informationen austauschen dürfen

Die schweizerische Meldestelle für Geldwäscherei soll künftig mit ausländischen Partnerbehörden auch Finanzinformationen austauschen dürfen. Die Rechtskommission des Ständerats stimmte am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesrevision ohne Gegenstimme zu.

Die Meldestelle für Geldwäscherei soll künftig mit ausländischen Partnern Finanzinformationen austauschen dürfen (Symbolbild) (Bild: sda)

Die schweizerische Meldestelle für Geldwäscherei soll künftig mit ausländischen Partnerbehörden auch Finanzinformationen austauschen dürfen. Die Rechtskommission des Ständerats stimmte am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesrevision ohne Gegenstimme zu.

Die Schweiz muss den Informationsaustausch auf ausländischen Druck ausdehnen. Die Egmont-Gruppe, ein Verbund von 127 Meldestellen aus aller Welt, drohte die Schweiz auszuschliessen, wenn sie nicht wie alle anderen Behörden Finanzinformationen teilt.

Die Meldestelle weigerte sich bisher wegen des Bankgeheimnisses, Auskünfte über Bankkontonummern, Geldtransaktionen oder Kontosaldi zu erteilen. Mit der Änderung im Geldwäschereigesetz soll die Meldestelle die Angaben neu machen dürfen. Die Schweiz würde damit eine Empfehlung der internationalen Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GAFI) erfüllen.

Die Änderung liegt aus Sicht des Bundesrates auch im Interesse der Schweiz: Ohne Austausch hätte sie auch keinen Zugang zu Informationen anderer Meldestellen. Auf Kritik in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat unter anderem damit reagiert, dass Informationen nur in Berichtsform ins Ausland gelangen und nicht Dokumente übergeben werden sollen.

Ebenfalls zugestimmt hat die Kommission einer Bestimmung, welche der Meldestelle künftig erlaubt, bei Verdachtsmeldungen weitere Informationen auch bei anderen Finanzinstituten einzuholen, und nicht nur bei jenem, das die Meldung erstattete. Dieser Entscheid fiel mit 7 zu 3 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Der Minderheit ging der Vorschlag zu weit.

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