Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein wesentliches Hindernis für die Abschiebung des islamistischen Hasspredigers Abu Qatada aus Grossbritannien aus dem Weg geräumt. Die Grosse Kammer des Gerichtes lehnte es am Mittwoch ab, sich mit der Berufung des unter Terrorverdacht stehenden Jordaniers auseinandersetzen.
Die Berufung sei zwar am 17. April rechtzeitig vor Ablauf der Frist eingegangen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dennoch müsse der Antrag abgelehnt werden. Das Urteil vom 17. Januar dieses Jahres, sei damit endgültig.
Die Entscheidung in Strassburg wird als Sieg für die Regierung von Premierminister David Cameron und seiner Innenministerin Theresa May gewertet. May hatte den Prediger, der mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida in Verbindung gebracht wird, am Vorabend des 17. April festnehmen lassen, obwohl die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen war. Erst kurz zuvor war er unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen worden.
Das Vorgehen war von der Opposition als gefährlich und von den Anwälten Abu Qatadas als rechtswidrig bezeichnet worden. Nach der Niederlage in Strassburg beantragten die Anwälte des Jordaniers nun, er möge auf Kaution freigelassen werden.
Das Strassburger Gericht hatte in seinem Urteil vom 17. Januar erklärt, Grossbritannien benötige Versicherungen aus Jordanien, dass in einem Gerichtsverfahren gegen den Mann keine Beweise verwendet werden, die durch Folter erpresst worden sind.
Diese Zusicherung habe Grossbritannien erhalten, erklärte Innenministerin Theresa May. „Ich bin zuversichtlich, dass wir ihn bald in ein Flugzeug setzen können“, sagte sie.