Menschenrechtsgericht billigt passive Sterbehilfe für Franzosen

Im Streit um passive Sterbehilfe für einen Querschnittsgelähmten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einem Ende der künstlichen Ernährung zugestimmt.

Das Menschenrechtsgericht genehmigt die passive Sterbehilfe für den querschnittgelähmten Franzosen (Bild: sda)

Im Streit um passive Sterbehilfe für einen Querschnittsgelähmten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einem Ende der künstlichen Ernährung zugestimmt.

Die Strassburger Richter lehnten am Freitag die Beschwerde der streng katholischen Eltern und zweier Geschwister des Franzosen ab, die sich gegen ein Ende der künstlichen Ernährung zur Wehr setzten. Der 38-Jährige liegt seit einem Verkehrsunfall im September 2008 im Wachkoma und wird mit Ernährung durch eine Magensonde am Leben gehalten.

Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ein Abschalten der lebenserhaltenden Geräte ein Verstoss gegen das Grundrecht auf Leben wäre. Dies verneinte der EGMR nun.

Das Urteil wurde von der Grossen Kammer aus 17 Richtern gefällt, dagegen ist kein Einspruch möglich. Das Urteil erging mit zwölf Stimmen, fünf der Richter hatten eine abweichende Meinung.

Die Ärzte des Franzosen hatten im vergangenen Jahr in Übereinstimmung mit seiner Frau und fünf anderen Geschwistern beschlossen, die künstliche Ernährung einzustellen, um den Schwerstbehinderten sterben zu lassen. Diese Entscheidung wurde im Juni 2014 vom französischen Conseil d’Etat – dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes – gebilligt.

Die Eltern reichten daraufhin Klage beim Strassburger Gerichtshof ein. Dieser forderte Frankreich in einer ersten Entscheidung auf, den Patienten bis zur nun erfolgten Verkündung des endgültigen Urteils am Leben zu halten.

Nächster Artikel