Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat am Donnerstag eine Beschwerde der ehemaligen ukrainischen Regierungschefin Julia Timoschenko zu den Akten gelegt. Die Politikerin und die Regierung in Kiew hätten sich gütlich geeinigt, damit habe sich eine weitere Prüfung der Beschwerde erübrigt.
Die 54-Jährige hatte geltend gemacht, ihre Verurteilung zu sieben Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs im Herbst 2011 sei politisch motiviert gewesen. Zudem klagte sie über ihre Haftbedingungen im Gefängnis der ostukrainischen Stadt Charkiw.
Die Vorwürfe richteten sich gegen die frühere Regierung unter dem im Februar 2014 gestürzten Ex-Staatschef Viktor Janukowitsch. Nach Angaben des Strassburger Gerichts räumte die neue ukrainische Regierung in einer Erklärung die von Timoschenko geltend gemachten Menschenrechtsverstösse ein.
Die Politikerin habe sich mit dieser Erklärung einverstanden erklärt, somit liege eine gütliche Einigung vor, teilte das Strassburger Gericht mit.