Menschenrechtsgericht rügt Inhaftierung Luzenkos in der Ukraine

Ein Vertrauter der in der Ukraine inhaftierten Oppositionsführerin Julia Timoschenko hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg errungen. Die Strassburger Richter rügten am Dienstag die Festnahme und Inhaftierung des früheren Innenministers Juri Luzenko als willkürlich.

Der frühere ukrainische Innenminister Juri Luzenko (Archiv) (Bild: sda)

Ein Vertrauter der in der Ukraine inhaftierten Oppositionsführerin Julia Timoschenko hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg errungen. Die Strassburger Richter rügten am Dienstag die Festnahme und Inhaftierung des früheren Innenministers Juri Luzenko als willkürlich.

Zugleich wiesen sie die Regierung in Kiew an, dem Oppositionspolitiker 15’000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Der 47-Jährige ist derzeit jedoch weiter inhaftiert.

Luzenko war am 26. Dezember 2010 in der Ukraine festgenommen worden. Einen Tag später ordnete ein Gericht Untersuchungshaft an. Unter anderem wurde dem Politiker vorgeworfen, seinem Chauffeur Vorteile verschafft zu haben. Die Anklage lautete auf Machtmissbrauch. Am 27. Februar dieses Jahres wurde Luzenko dann zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte die gegen Luzenko verhängte Untersuchungshaft als unverhältnismässig und unnötig. Es habe keinen Hinweis auf Fluchtgefahr oder eine geplante Straftat gegeben, urteilten die Strassburger Richter. Das Argument der ukrainischen Regierung, der Ex-Minister habe per Zeitungsinterviews Zeugen beeinflussen wollen, wiesen die Richter zurück.

Politisch motivierte Verfahren

Luzenko selbst machte in seiner Beschwerde geltend, das eigentliche Ziel sei gewesen, ihn vor der Parlamentswahl in der Ukraine von der politischen Bühne zu entfernen. Dieser Meinung schloss sich der Gerichtshof für Menschenrechte an. Die Untersuchungshaft sei nicht nur mit dem Ziel angeordnet worden, Luzenko vor Gericht zu bringen. Offenkundig habe es „auch andere Gründe“ gegeben, heisst es in dem Urteil.

Auch die frühere ukrainische Regierungschefin Timoschenko hat beim Strassburger Gerichtshof gegen ihr Land geklagt. Über ihre Beschwerde wurde aber noch nicht entschieden. Sie verbüsst in der Ukraine seit Oktober eine siebenjährige Haftstrafe, zu der sie wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurde.

Derzeit muss sie sich zudem in einem weiteren Prozess wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung vor Gericht verantworten. Das umstrittene Verfahren gegen Timoschenko wird vom Westen als politisch motiviert kritisiert.

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