Messerstecherin von Beringen wollte auch ihre Mutter umbringen

Lebenslänglich für geplante Tötung der eigenen Eltern: Das Schaffhauser Obergericht hat das Urteil der Vorinstanz verschärft, weil es auch von einem Mordversuch an der Mutter ausgeht.

Polizist am Tatort in Beringen (Archiv) (Bild: sda)

Lebenslänglich für geplante Tötung der eigenen Eltern: Das Schaffhauser Obergericht hat das Urteil der Vorinstanz verschärft, weil es auch von einem Mordversuch an der Mutter ausgeht.

Der Mord am Vater und der versuchte Mord an der Mutter seien zwei selbständige Handlungen gewesen, hiess es bei der Urteilseröffnung. So wurde vor Gericht deutlich, dass die junge Frau nach dem Angriff auf ihren Vater vom mittlerweile aufgeweckten Bruder bereits überwältigt worden war. Er hatte ihr das Messer sogar abgenommen.

Als der junge Mann telefonisch Hilfe anforderte, hatte seine Schwester aber das Messer wieder an sich genommen und damit die Mutter angegriffen.

Die junge Frau habe im Sommer 2011 ihren 52-jährigen Vater in Beringen SH «geplant und kaltblütig» umgebracht. Die damals 21-Jährige habe, als sie am Morgen früh vom Nachbardorf zur Wohnung der Eltern gekommen war, nicht im Affekt getötet.

Das Gericht attestierte der Frau eine «überaus egoistische und gefühlskalte Gesinnung». Es gebe für diese Tat keine nachvollziehbaren Gründe. Eine ambulante Therapie – wie sie das Kantonsgericht angeordnet hatte – reiche nicht aus, um das Resozialisierungsziel zu erreichen, begründete das Gericht die stationäre Massnahme.

Die Angeklagte habe ihre Tat konsequent und heimtückisch umgesetzt. An diesem Morgen im Juli 2011 war die damals 21-Jährige in die noch dunkle Wohnung ihrer Eltern geschlichen und hatte den auf dem Sofa schlafenden Vater mit 17 Stichen – unter anderem in den Hals – getötet.

24-Jährige bedauert Tat nicht

Das Schaffhauser Kantonsgericht hatte die junge Frau im Dezember 2012 wegen Mordes und Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung legten Berufung dagegen ein.

Der Verteidiger hatte vor dem Obergericht eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung verlangt, was mit 10 Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden sei. Seine Mandantin habe aus Hilflosigkeit und Verzweiflung sowie aus einer schweren persönlichen Bedrängnis heraus gehandelt – nicht aber aus Mordlust.

Die 24-Jährige zeigte auch im Berufungsprozess keine Reue. «Ich finde nicht gut, dass es so weit hat kommen müssen», sagte sie vor Gericht. Aber die Tat an sich bedauere sie nicht. Ihr Vater habe sie «heruntergemacht, beleidigt und gelegentlich geschlagen» und die Mutter habe dem nichts entgegengesetzt.

Nächster Artikel