Mexikanische Justiz erklärt Präsidentschaftswahl für gültig

Nach einer Neuauszählung in zahlreichen Wahllokalen hat die mexikanische Justiz die Präsidentschaftswahl vom Juli in weiten Teilen für gültig erklärt. Lediglich in 0,37 Prozent der Wahlbüros werde die Abstimmung für ungültig erachtet, entschied ein zuständiges Gericht am Freitag.

Ist bei der Präsidentschaftswahl in Mexiko nur zweiter geworden: Linkskandidat Obrador (l.) (Bild: sda)

Nach einer Neuauszählung in zahlreichen Wahllokalen hat die mexikanische Justiz die Präsidentschaftswahl vom Juli in weiten Teilen für gültig erklärt. Lediglich in 0,37 Prozent der Wahlbüros werde die Abstimmung für ungültig erachtet, entschied ein zuständiges Gericht am Freitag.

Als Grund wurden „Ungereimtheiten“ zwischen der Zahl der dort abgegebenen Stimmen und den Wählerlisten genannt. Der bei der Wahl unterlegene Linkskandidat Andrés Manuel Lopéz Obrador hatte wegen angeblicher Unregelmässigkeiten in fast der Hälfte der Wahllokale eine Annullierung des Urnengangs gefordert.

Um die Wahl seines Gegners Enrique Peña Nieto von der Partei der Institutionalisierten Revolution (PRI) zu annullieren, hätte der Urnengang in mindestens einem Viertel der Wahlbüros für ungültig erklärt werden müssen.

Bis zum 6. September muss das Gericht nun noch über eine zweite Beschwerde Obradors entscheiden. Darin wirft er Peña Nieto vor, Stimmen gekauft und die gesetzliche Obergrenze zur Finanzierung seiner Wahlkampagne überschritten zu haben.

Peña Nieto soll sein Amt im Dezember antreten. Seine PRI regierte Mexiko in den Jahren 1929 bis 2000 allein. Bei der Wahl im Juli erhielt Peña Nieto 36,2 Prozent der Stimmen, auf Obrador entfielen 31,6 Prozent.

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