Der Referenzzinssatz für Mieten ist wie erwartet auf rekordtiefe 1,5 Prozent gefallen. Doch während der Satz seit 2009 sank, stiegen die Mieten weiter an. Forderungen nach tieferen Mieten können Vermieter höhere Unterhaltskosten und Investitionen entgegenstellen.
Es ist das erste Mal seit Juni 2015, dass der Referenzzinssatz sinkt. Der neue Referenzzinssatz gilt ab dem (morgigen) Freitag, wie das Bundesamt für Wohnungswesen am Donnerstag mitteilte. Die Reduktion beträgt 0,25 Prozentpunkte.
Wegen dieser Senkung ergibt sich für die über zwei Millionen Mieterhaushalte in der Schweiz im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um 2,91 Prozent verlangen können.
Bei einer Miete von 2000 Franken etwa resultiert theoretisch eine monatliche Mietzinsreduktion von 58.25 Franken im Monat oder 699 Franken im Jahr. Das lässt sich auf der Internetseite des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) berechnen.
Im Einzelfall hängt die Anpassung davon ab, wann die letzte Mietzinsreduktion vorgenommen worden ist. Grundsätzlich können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden. Diese betreffen auf Seiten der Mieter vorherige, nicht weitergegebene Reduktionen des Referenzzinssatzes.
Vermieter müssen eine Senkung des Referenzzinssatzes nicht automatisch an die Mieter weitergeben. Sie können beispielsweise höhere Unterhaltskosten sowie Wert steigernde Investitionen geltend machen. Zudem können sie 40 Prozent der angelaufenen Teuerung anrechnen sowie eine Pauschale für die allgemeinen Kostensteigerungen.
18 Prozent des Lohns fürs Wohnen
Der Mieterverband appellierte am Donnerstag an die Vermieter und Vermieterinnen, die Mietzinsen von sich aus zu senken. Werde die Vermieterseite nicht aktiv, müssten die Mieter und Mieterinnen eine Senkung einfordern, sagten Vertreter des SMV vor Medien in Bern.
Obwohl der Referenzzinssatz seit seiner Einführung stetig gesunken sei, seien die Mietzinse in der Schweiz seit 2009 angestiegen, kritisierte der SMV. Viele Vermieter und Verwaltungen würden auf Nachfrage den Mietzins zwar senken – allerdings erst auf Nachfrage.
Deshalb hätten Mieter und Mieterinnen von den Tiefstzinsen der letzten Jahre kaum profitiert. Gleichzeitig hätten sie aber die Zinsentwicklung in Form von schlechteren Pensionskassenleistungen oder Nullzinsen auf den Ersparnissen mitbezahlt.
Mehr Geld zum Leben
Im Durchschnitt gäben Mieter und Mieterinnen mehr als 18 Prozent des Einkommens für die Miete aus, rechnete der SMV vor. Demgegenüber seien es bei Eigentümer nur noch 10 Prozent. Denn letztere hätten ihre Wohnkosten in den letzten Jahren laufend senken können.
Bei einer Mietreduktion würden Mieterhaushalten rasch mehrere hundert Franken pro Jahr zur Verfügung stehen, etwa für Konsum oder Altersvorsorge, sagte der Genfer SP-Nationalrat und SMV-Präsident Carlo Sommaruga. Das freiwerdende Geld käme nicht nur den Individuen zugute, sondern könne auch die Wirtschaft ankurbeln.
Mit gutem Beispiel voran ging am Donnerstag der Hausverein Schweiz: Er reagierte umgehend auf den neuen Referenzzinssatz und rief seine Mitglieder dazu auf, die Mieten zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Zinssatz im Sinkflug
Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.
Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 galt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent. Der jüngste Rückgang auf 1,5 Prozent war angesichts der Zinsentwicklung erwartet worden. Bereits im März hatte nur wenig für eine Senkung gefehlt.