Millionenschaden nach S-Bahn-Crash in Neuhausen am Rheinfall

Bei dem Bahnunglück am Donnerstagmorgen in Neuhausen am Rheinfall SH ist ein Sachschaden von rund 1,5 Millionen Franken entstanden. Zwei S-Bahnen stiessen zusammen, und 17 Personen wurden verletzt, neun davon mussten ins Krankenhaus. Acht haben das Spital noch am selben Tag verlassen.

Der S-Bahn-Crash bei Neuhausen hat Schäden in Millionenhöhe verursacht (Bild: sda)

Bei dem Bahnunglück am Donnerstagmorgen in Neuhausen am Rheinfall SH ist ein Sachschaden von rund 1,5 Millionen Franken entstanden. Zwei S-Bahnen stiessen zusammen, und 17 Personen wurden verletzt, neun davon mussten ins Krankenhaus. Acht haben das Spital noch am selben Tag verlassen.

Die Bergungsarbeiten sind um 4 Uhr abgeschlossen worden, wie SBB-Mediensprecher Reto Schärli am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Der Verkehr laufe wieder normal. Auch der kriminaltechnische Dienst der Schaffhauser Polizei habe seine Arbeit beendet, sagte Polizeisprecher Patrick Caprez.

Der Unfall wird nun von der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST untersucht. Erkenntnisse zur Unfallursache gebe es noch keine, sagte Walter Kobelt, Leiter Bahnen und Schiffe der SUST, gegenüber der sda. Zuerst müssten die Fahrtenschreiber und die Stellwerkprotokolle ausgewertet sowie die Lokführer befragt werden. Er geht von einer Schadensumme von rund 1,5 Millionen Franken aus.

Dass der Zusammenstoss des SBB-Doppelstockzugs mit einer Thurbo-Komposition so glimpflich abgelaufen ist, liegt zum einen daran, dass die Züge nicht schnell gefahren sind. Der Thurbo hatte gerade den Bahnhof verlassen, der Doppelstockzug wollte in diesen einfahren. Zum anderen hat der Thurbo eine grosse Knautschzone, wie Kobelt sagte.

Der Doppelstockzug wiegt rund viermal mehr als der Thurbo und hat diesen rund 20 Meter auf dem Gleis zurückgeschoben. Dabei ist die Lokomotive des Doppelstockzugs entgleist. Sie musste zum Abtransport mit einem Spezialkran auf einen Hilfswaggon gehoben werden.

1700 Signale erhalten zusätzliches Sicherungssystem

Verschiedene Sicherheitssysteme sollen Unfälle auf dem Schienennetz verhindern. Am Unfallort ist das älteste von drei Systemen im Einsatz. Dieses bewirkt, dass eine Schnellbremsung eingeleitet wird, sobald ein Zug an einem Rotlicht vorbeifährt. Reicht die Strecke dafür nicht aus, kann es jedoch trotzdem zum Zusammenstoss kommen.

Sämtliche der rund 11’000 Signale auf dem SBB-Netz sind mindestens mit einer punktuellen Sicherung ausgerüstet. Laut eines Entscheids von Ende 2011 investiert die SBB bis 2020 rund 50 Millionen Franken in den Ausbau der bestehenden Zugsicherungssysteme, wie die SBB am Freitagnachmittag mitteilte.

Rund 1700 Signale werden zusätzlich mit einer Geschwindigkeitsüberwachung (ZUB) ausgerüstet. Damit solle das Risiko in Folge von Signalfällen um mehr als ein Drittel weiter reduziert werden.

Als Signalfall wird das Überfahren eines Halt zeigenden Signals bezeichnet, bei dem der Zug automatisch zum Stillstand gebracht wird. Auch im Fall Neuhausen könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Rotlicht überfahren wurde, schreibt die SBB. Ob die Kollision in Neuhausen hätte verhindert werden können, wenn das System dort bereits nachgerüstet worden wäre, wird von der SUST untersucht.

Für den Fall eines Unfalls werden die Lokführer speziell ausgebildet. Ist eine Schnellbremsung eingeleitet, können sie nichts mehr tun. Sieht ein Lokführer den Crash kommen, sollte er sich selbst in Sicherheit bringen, sagte Schärli. „Ob die beiden Lokführer in Neuhausen dies getan haben, ist noch unklar“, sagte Kobelt. Beide überstanden den Unfall unverletzt.

„Kein Zusammenhang mit Halbstundentakt“

Spekulationen über einen Zusammenhang des Unfalls mit dem zum Fahrplanwechsel eingeführten Halbstunden-Takt wies Schärli zurück. Es gebe überall in der Schweiz einen dichten Fahrplan und Nadelöhre. Auch Kobelt sagte, es gebe keinen Zusammenhang mit dem Halbstundentakt. Das Risiko sei zwar um so grösser, je mehr Züge fahren, doch der Betrieb sei prinzipiell sicher.

Eine Entschädigung erhalten die betroffenen Fahrgäste nicht automatisch. Dies würde individuell abgeklärt, sagte Schärli. Wer beispielsweise durch den Unfall einen Flug verpasst habe, werde entschädigt.

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