Für Thomas Minder kommt ein Rückzug der Abzockerinitiative nicht in Frage. Dies hat das Initiativkomitee am Mittwoch mitgeteilt. Initiant Minder hatte einen Rückzug stets abgelehnt, zuletzt aber offenbar doch noch in Betracht gezogen.
Vergangene Woche fragte der Initiant in der ständerätlichen Debatte Justizministerin Simonetta Sommaruga, ob der direkte Gegenvorschlag dennoch vors Volk käme, wenn er die Initiative zurückziehen würde. Sommaruga antwortete, sie sei dabei, dies abzuklären. Vermutlich würde der direkte Gegenvorschlag auch dann zur Abstimmung gelangen, wenn die Initiative zurückgezogen würde.
Das Bundesamt für Justiz habe dies nun bestätigt, teilte das Initiativkomitee am Mittwoch mit. Falls die Abzocker-Initiative zurückgezogen werde, komme der direkte Gegenentwurf alleine zur Abstimmung. Der indirekte Gegenvorschlag würde den normalen Weg, gehen – also nur dann vors Volk kommen, wenn das Referendum ergriffen würde.
Abstimmungskampf auch bei Rückzug
Als direkten Gegenvorschlag wollen National- und Ständerat dem Volk die Bonussteuer vorlegen, die Thomas Minder ablehnt. Somit müsste er auch bei einem Rückzug der Initiative einen Abstimmungskampf führen. Unter diesen Umständen komme ein Rückzug „sicher nicht in Frage“, schreibt das Komitee.
Die Initianten kritisieren, dass das Parlament sowohl einen direkten als auch einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Mit dieser neuen Praxis verkomme die vor wenigen Jahren eingeführte Möglichkeit des bedingten Rückzugs zur Farce, monieren sie. Zieht ein Komitee eine Initiative bedingt zurück, heisst dies, dass sie unter der Voraussetzung zurückgezogen wird, dass der vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag in Kraft tritt.
Aktionärsrechte stärken
Das Parlament hatte viele Punkte der Initiative in der Gesetzesrevision aufgenommen, die als indirekter Gegenvorschlag dient. Ziel ist es, die Lohn- und Bonusexzesse durch eine Stärkung der Aktionärsrechte einzudämmen.
An der Urne wird das Volk die Wahl haben zwischen der Abzockerinitiative und der Bonussteuer. Entscheidet es sich für die Bonussteuer, wird die Abzockerei zusätzlich mit steuerrechtlichen Mitteln bekämpft. Unternehmen könnten Vergütungen über drei Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen.