Am 25. März 2011 ist der Hauswart des Swisscom-Hochhauses an der Alten Jonastrasse erschossen worden. Ein 58-jähriger Schweizer wird für den Mord verantwortlich gemacht. An der Verhandlung des Kreisgerichts See-Gaster vom Mittwoch bestritt er die Tat.
Die Verhandlung fand, weil zahlreiche Zuschauer erwartet wurden, im Kantonsgerichtssaal in St. Gallen statt. Das Urteil ist noch nicht gefällt.
Laut Anklage hatte der mutmassliche Täter den Hauswart aus nächster Nähe mit einer Schrotflinte in den Kopf geschossen. Das Opfer erlag sofort den schweren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft forderte einen Schulspruch wegen Mordes und eine eine Freiheitsstrafe von mindestens 18 Jahren. Zudem sei der Angeklagte zu verwahren. Die Verteidigerin verlangte einen Freispruch. Die Beweise genügten nicht für eine Verurteilung.
In Lagerraum gewohnt
Der Beschuldigte hatte im Gebäude an der Alten Jonastrasse einen Lagerraum gemietet. Ab Frühling 2010 blieb er den Mietzins schuldig, weshalb der Hauswart den Auftrag erhielt, im Lagerraum nachzuschauen. Später forderte die Vermieterin den Angeklagten auf, den Raum zu räumen.
Darauf soll der Beschuldigte zum Büro des Hauswarts gegangen sein und ihn mit einer unter dem Mantel mitgeführten Schrotflinte unter der Haustüre erschossen haben.
Auf den Kleidern des mutmasslichen Täters seien Schmauchspuren, auf einem Schuh Blutspuren des Opfers gefunden worden, erklärte die Staatsanwältin. Mehrere Zeugen bestätigten, sie hätten ihn nach der Tatzeit in der Nähe der Alten Jonastrasse gesehen.
Beweise ungenügend
Der Beschuldigte bestritt die Tat. Seine Kleider seien erst 30 Stunden nach dem Mordfall untersucht worden. Schmauchspuren aber könnten nur bis zu sechs Stunden festgestellt werden.
Nicht erklären könne er sich die Blutspuren auf dem Schuh. Die Schuhe habe er im Lagerraum aufbewahrt. Vermutlich habe der Hauswart dort etwas installiert und sich verletzt. Dadurch könne vielleicht die Blutspur auf den Schuh gelangt sein.
Die Verteidigerin sagte, es bestünden unüberbrückbare Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Der Hauswart habe grosse Schulden gehabt. Gut möglich sei, dass er deswegen von einem Unbekannten getötet worden sei.