Bei einem Doppelanschlag in der syrischen Hauptstadt Damaskus sind am Dienstag mindestens 14 Menschen getötet worden. Weitere 31 Personen wurden verletzt, wie das syrische Staatsfernsehen berichtete. Demnach sprengte sich ein Selbstmordattentäter auf dem Al-Mardsch-Platz nahe einer Polizeistation in die Luft.
Die oppositionsnahe Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte in London bestätigte die Explosionen und gab die Zahl der Toten mit 15 an. Aufgrund vieler Schwerverletzer wurde mit weiteren Toten gerechnet.
Laut der Beobachtungsstelle wurde eine Detonation durch einen Selbstmordattentäter in der Polizeistation ausgelöst, die zweite ereignete sich demnach zwei Minuten später vor dem Gebäude. Auf den Fernsehbildern waren zerstörte Fahrzeuge und Blutlachen auf den Gehwegen zu sehen.
Regierungsnahe Fernsehsender meldeten, beide Bomben seien von Selbstmordattentätern gezündet worden. Der Doppelanschlag ereignete sich unweit des Gebäudes der zentralen Passbehörde. In dem gleichen Viertel war am 30. April eine Autobombe detoniert. Damals starben 13 Menschen.
Umkämpfte Luftwaffenbasis
In der nördlichen Provinz Aleppo lieferten sich derweil Aufständische und Regierungstruppen Gefechte um die Luftwaffenbasis Menagh, die nach Angaben der Beobachtungsstelle weitgehend von den Rebellen gehalten wurde. Demnach beschoss die Armee in der Provinz zudem die von Rebellen gehaltenen Ortschaften Deir Hafer, al-Bab und Marea.
Aleppo gehört zu den Hochburgen der Rebellen. Mit ihrer langen Grenze zur Türkei ist die Kontrolle über die Provinz entscheidend für die Versorgung der Aufständischen. Die Offensive erfolgt knapp eine Woche nachdem die Streitkräfte von Präsident Baschar al-Assad mit Hilfe der schiitischen Hisbollah-Miliz aus Libanon die Stadt Kusair erobert hatten.
Mehrere Golfstaaten kündigten am Montag Sanktionen gegen die Hisbollah wegen deren Eingreifen in den syrischen Bürgerkrieg an. Dies teilte der Golfkooperationsrat nach einem Treffen auf Ministerebene in Riad mit. Die Sanktionen richten sich gegen Mitglieder der Miliz und betreffen Aufenthaltsgenehmigungen sowie Finanz- und Handelstransaktionen.