Minimaler Erfolg für Beschuldigten im Zürcher Korruptions-Prozess

Sechs Jahre Freiheitsentzug: Das ist das neue Strafmass für Daniel Gloor, den ehemaligen Chef der Beamtenversicherungskasse BVK des Kantons Zürich. Das Zürcher Obergericht hat als zweite Instanz das Strafmass des Bezirksgerichts um drei Monate gesenkt.

Daniel Gloor verlässt das Zürcher Bezirksgericht (Archiv) (Bild: sda)

Sechs Jahre Freiheitsentzug: Das ist das neue Strafmass für Daniel Gloor, den ehemaligen Chef der Beamtenversicherungskasse BVK des Kantons Zürich. Das Zürcher Obergericht hat als zweite Instanz das Strafmass des Bezirksgerichts um drei Monate gesenkt.

Das Obergericht sprach Gloor der passiven Bestechung, der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, der mehrfachen Geldwäscherei und der Verletzung des Amtgeheimnisses schuldig.

Das Bezirksgericht Zürich hatte Gloor im November 2012 in erster Instanz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt – ein Strafmass, das noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus ging.

Die mehrtägige Verhandlung vor dem Obergericht hatte im Juni 2014 stattgefunden. Er bekenne sich zu seinen Taten, fordere aber eine mildere Strafe, sagte Gloor damals. An ihm sei ein Exempel statuiert worden.

Wegen ungetreuer Amtsführung und passiver Bestechung könne sein Mandant gar nicht verurteilt werden, hatte Gloors Anwalt argumentiert. Seit 2004 sei er nämlich kein Beamter mehr gewesen.

Der 59-Jährige war angeklagt, Schmiergelder und Geschenke im Wert von knapp 1,7 Millionen Franken angenommen zu haben. In seiner früheren Funktion als Anlagechef der Beamtenversicherungskasse hatte Gloor Bestechungsgelder angenommen und alten Freunden als Gegenleistung Aufträge zugeschanzt.

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