Die Enthüllung eines Opfers sexueller Gewalt durch einen Priester hat die Entschädigungsfrage wieder auf die Tagesordnung der Katholischen Kirche gebracht. Die von den Schweizer Bischöfen eingesetzte Kommission hat sich Ende Januar konstituiert.
Das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» besteht aus sechs Mitgliedern. Aufgabe der Kommission wird sein, die Gesuche um finanzielle Genugtuung der Opfer sexueller Gewalt in der katholischen Kirche zu prüfen, wie Joseph Bonnemain, Mitglied des Fachgremiums, am Dienstag der Nachrichtenagentur sda sagte.
Opfer können demnach die Gesuche um Anerkennung ihres Falls und um Genugtuung direkt an ihre Diözese richten. Dort werden die Gesuche in einer ersten Phase überprüft und anschliessend an das Fachgremium weitergeleitet.
Erste Gesuche eingegangen
Seit Anfang Jahr seien bereits zwei Briefe eingegangen. Mehrere weitere Gesuche würden in den Diözesen sowie bei der in der Westschweiz zuständigen Anhörungskommission in den nächsten Wochen noch erwartet, sagte Tünde Kvacskay, ebenfalls Mitglied des Fachgremiums.
Die Genugtuungssumme variiert je nach Schwere des Falls. So sind Beträge von bis zu 10’000 Franken und in sehr schweren Fällen bis 20’000 Franken möglich. Der für die Entschädigungszahlungen eingerichtete Genugtuungsfonds wurde mit 500’000 Franken dotiert. Er ist ausschliesslich für jene Fälle vorgesehen, die gemäss Kirchenrecht bereits verjährt sind, das heisst 20 Jahre nach Erlangung der Volljährigkeit.
Im vergangenen Dezember hatte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) bekannt gegeben, dass zwischen 2010 und 2015 insgesamt 223 Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt geworden seien. Darunter befänden sich auch 49, die zur Tatzeit noch unter zwölf Jahre alt gewesen seien. In der gleichen Zeit seien 204 Täter gezählt worden, Priester, Theologen oder kirchliche Mitarbeiter. Für 2016 sind die Zahlen gemäss Bonnemain noch nicht bekannt.
Auch zur Anzahl der gegenwärtig laufenden Verfahren konnte Bonnemain keine Angaben machen, weil die Diözesen dafür zuständig seien. Aber die Zahl dürfte gemäss seinen Aussagen wahrscheinlich tief sein, zumal viele Opfer von Übergriffen aus den 1950er- und 1960er Jahren mit Äusserungen zurückhaltend waren. In jedem Fall, wenn die Kirche Kenntnis erhalte von solchen Fällen, würden die Opfer ermutigt, Anzeige zu erstatten, sagte Bonnemain.
Täter äussert sich in Zeitung
Der heute 76-jährige Kapuzinerpriester, der von 1968 bis 1972 den heute 57-jährigen Freiburger Daniel Pittet missbraucht hat, äusserte sich am Dienstag in der Tageszeitung «Blick». Pittet hat am Montag den Missbrauch in einem Buch enthüllt, zu dem Papst Franziskus ein Vorwort geschrieben hat.
Bischof Charles Morerod bezeichnete den Erlebnisbericht im Buch als «läuternd, verblüffend und mutig». Denn Reden sei für Opfer immer schwer.
«Die in den Vordergrund gerückten Fakten liessen das Ausmass der zerstörerischen Auswirkungen ermessen, die solches Tun auf ein ganzes Leben haben kann», sagte der Bischof der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg im «Blick».
Zeichen gegen«Gesetz des Schweigens»
Mit seinem Vorwort zum Buch setze der Papst innerhalb der Kirche ein Zeichen. «Genau dort, wo diese Geschichten zu lange verschwiegen wurden. Die Verbrechen, aber auch das Gesetz des Schweigens, mit dem sie zu oft umgeben waren, werden streng bestraft», sagte Morerord weiter.
Dass der Täter heute das Deutschschweizer Kloster, in dem er lebt, unbegleitet verlassen dürfe, könne durchaus Anlass zu Sorge sein. «Ich war darüber doch sehr erstaunt, als ich ihn dort getroffen habe», sagte Morerod weiter. Er wies darauf hin, dass der Mann bis heute zu keiner unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden sein.
«Solange er in dieser Gemeinschaft lebt, kann man ihn im Auge behalten», sagte der Bischof. «Dies ist in jedem Fall besser, als ihn sich selbst und seinen Neigungen zu überlassen.»