Mobilfunkauktion hat Folgen für Funkmikrofone und -kameras

Die Neuvergabe aller Mobilfunkfrequenzen an Sunrise, Orange und die Swisscom in der Auktion vom letzten Februar hat Folgen für Funkmikrofone und -kameras. Geräte, die auf gewissen Frequenzen senden, dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.

Eine Mobilfunkantenne auf einem Dach in Bern (Bild: sda)

Die Neuvergabe aller Mobilfunkfrequenzen an Sunrise, Orange und die Swisscom in der Auktion vom letzten Februar hat Folgen für Funkmikrofone und -kameras. Geräte, die auf gewissen Frequenzen senden, dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.

Bei den Funkkameras stehe das Frequenzband zwischen 2500 Megahertz (MHz) und 2690 MHz nicht mehr zur Verfügung, erklärte Frequenzspezialist Lucio Cocciantelli vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am Dienstag an der Jahresmedienkonferenz in Biel. Funkkameras werden beispielsweise bei der Übertragung von Radrennen auf Motorrädern oder in Helikoptern verwendet.

Der Frequenzbereich zwischen 2500 und 2690 MHz wurde den Mobilfunkanbietern Sunrise, Orange und Swisscom zugeteilt. Damit keine Störungen auftreten, dürfen in diesem Spektrum keine drahtlosen Kameras mehr eingesetzt werden.

Funkmikrofone auch betroffen

Auch gewisse Funkmikrofone, die im 800 MHz-Frequenzband senden, können ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr betrieben werden. Denn dieses Frequenzband war nach der Abschaltung des vom Sendemast ausgestrahlten analogen Fernsehens ebenfalls den Telekomkonzernen übergeben worden.

Hier ist allerdings die Frage, welche Mikrofone noch erlaubt sind und welche nicht, komplizierter als bei den Funkkameras. Die Zulässigkeit hängt einerseits von der konkreten Funkfrequenz ab, andererseits teilweise auch von der Sendeleistung der Mikrofone.

Heutige Nutzer hätten zwei Möglichkeiten, sagte Cocciantelli: Entweder könnten sie die Arbeitsfrequenz des Geräts ändern, falls dies möglich sei. Oder sie müssten sich ein neues Gerät kaufen.

Ende der Konzessionspflicht

Zudem soll auf nächstes Jahr die Konzessionspflicht für drahtlose Mikrofone und andere Anwendungen wie CB-Funk oder Radar auf Binnenschiffen abgeschafft werden. Ab Januar werde dann die Koordination der Frequenzen von Funkmikrofonen, die beispielsweise an Konzerten, Ausstellungen oder Pressekonferenzen zum Einsatz kommen, nicht mehr vom BAKOM übernommen.

Das Bundesamt greife dann auch bei Störungen, die mehrere Funkmikrofone auf der selben Frequenz verursachen, nicht mehr ein, erklärte Cocciantelli. Durch den technischen Fortschritt würden moderne Mikrofone sowieso selbstständig freie Frequenzen suchen.

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