Wer eine Schaufensterpuppe anschaut, wird vielleicht gerade selbst beobachtet: Mehrere grosse Modeketten setzen mit Videokameras und Hightech-Software ausgestattete Puppen ein, die die Käuferschaft ausspionieren und Daten über sie sammeln.
Das Aufnahmegerät befindet sich – wo sonst – in den Pupillen der lebensgrossen Figuren. Die Aufnahmen werden anschliessend von einem Gesichtserkennungsprogramm ausgewertet. Das Alter des Kunden, dessen Geschlecht, ob er weiss, schwarz oder asiatisch ist: Diese Angaben nimmt die Software auf und wertet sie statistisch aus.
Anhand dieser Informationen lassen sich nützliche Erkenntnisse gewinnen. Der Ladenbesitzer erfährt, wie sich seine Kundschaft zusammensetzt, wie viele Käufer wann im Geschäft waren, wie lange sie sich dort aufhielten, welche Produkte sie sich anschauten und ob sie schliesslich auch etwas kauften. Die Modefirmen können so ihre Auslagen und ihr Personal gezielter anpassen.
4000 Euro teuer
Herstellerin des sogenannten „EyeSee-Mannequins“ ist die italienische Almax. Laut Firmenangaben arbeitete sie bei der Entwicklung der Spionagepuppe mit der Technischen Hochschule von Mailand zusammen.
Trotz Hightech war sie bisher noch kein Verkaufsschlager: Geschäftsleiter Max Catanese sagte zur „Berliner Zeitung“, seit Dezember 2011 habe Almax mehrere Dutzend Exemplare der 4000 Euro teuren Puppen ausgeliefert. Noch einmal so viele seien bestellt.
In Europa und den USA würden vor allem Modeketten mit grossen Filialen bereits mit den Überwachungspuppen arbeiten. Er verhandle aber derzeit mit mehreren Riesen der Modebranche über einen flächendeckenden Einsatz.
Ob „EyeSee-Mannequins“ auch in die Schweiz verkauft wurden, wollte Catanese auf Anfrage des Nachrichtenagentur sda nicht sagen. Das Unternehmen, das hauptsächlich ganz gewöhnliche Schaufensterpuppen verkaufe, habe aber auch hierzulande Kunden.
Datenschutzrechtlich relevant
Seitens der Datenschützer ist klar, dass eine solche Puppe in der Schweiz nur unter Auflagen eingesetzt werden könnte. „Sind die Personen auf den Bildern erkennbar, unterstehen die Aufnahmen dem Datenschutzgesetz“, sagte Eliane Schmid, Sprecherin des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) am Donnerstag.
Eine Modekette bräuchte einen Rechtfertigungsgrund für die Nutzung der Kamerapuppe. In diesem Fall hiesse dies: Der Kunde müsste – vor der Aufzeichnung – seine Einwilligung geben. Er habe das Recht zu wissen, dass und was gefilmt werde.
Datenschutzrechtlich relevant ist auch die Auswertung. Passiert sie anonymisiert, wäre dies unproblematisch. Auf die Frage, ob es heikel wäre, wenn die Bilder mit anderen Kundendaten – wie beispielsweise von Kreditkarten – verknüpft würden, sagte Schmid: „Je mehr Informationen an einer Person festgemacht werden können, umso heikler ist es.“