Der Bund erhält ein moderneres Epidemiengesetz. Damit sollen die Behörden besser gegen übertragbare Krankheiten vorgehen und diesen besser vorbeugen können. Das Volk stimmte mit 60 Prozent zu. Abgelehnt wurde das Gesetz in vier konservativen Kantonen.
Die relativ klare Zustimmung zum Gesetz ist vor allem auf die hohen Ja-Anteile in der Westschweiz sowie in den städtischen Kantonen zurückzuführen. Am deutlichsten Ja sagten die Stimmenden in Genf (77,8 Prozent) und in der Waadt (73,5 Prozent).
Auf Skepsis stiess die Vorlage dagegen in der östlichen Schweiz und in den Landkantonen. In Appenzell Ausserrhoden erreichte der Ja-Anteil nur knapp 45 Prozent. Die Mehrheit in Schwyz, Appenzell Innerrhoden und Uri sprach sich ebenfalls gegen die Vorlage aus.
Schweizweit stimmten insgesamt 1’416’500 Personen für das revidierte Epidemiengesetz, 944’600 Stimmende lehnten es ab.
Thema Impfen dominiert
Obwohl nur ein Teilaspekt des Gesetzes, drehte sich im Abstimmungskampf fast alles ums Impfen. Die impfkritischen Gegner monierten «unklare Begriffe», die dem Bund viel Spielraum liessen für Impfanordnungen.
Der Bundesrat, die Kantone und praktisch alle Akteure im Gesundheitswesen halten die Regeln für ein Impfobligatorium im neuen Gesetz für restriktiver als im alten, das aus dem Jahr 1970 stammt. Ein Obligatorium sei nur in Notsituationen und für eng eingegrenzte Personenkreise denkbar.
Zu beschwichtigen versuchte auch Bundesrat Alain Berset. «Niemand wird gegen seinen Willen geimpft», betonte er am Sonntag vor den Medien in Bern. Der Bund werde an seiner «bewährten Impfpraxis» nichts ändern.
Klarer geregelte Aufgaben
Grosse Teile des Gesetzes klären aber organisatorische Fragen. In der globalisierten Welt, in der die Menschen mehr reisen und vernetzter sind als früher, soll damit eine bessere Epidemienvorbeugung und -bekämpfung möglich sein.
Mit dem neuen Epidemiengesetz «wird die Situation dem 21. Jahrhundert angepasst», erklärte Ursula Zybach, Präsidentin des Ja-Komitees und von Public Health Schweiz, auf Anfrage. Zudem könne auf nationaler Ebene gegen Spitalinfektionen vorgegangen werden.
Das Gesetz biete zwar keine Garantie, dass die Schweiz nie mehr wegen einer Epidemie in eine Krise geraten könne, sagte Berset weiter. Dank klarerer Kompetenzteilung verfügten die Behörden nun aber über die besten Instrumente, um mit einer solchen Situation umzugehen.
Diesen Aspekt streicht auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) heraus. «Die Zustimmung ist ein Bekenntnis zu den notwendigen Massnahmen im Falle einer Epidemie», erklärte Carlo Conti, GDK-Präsident und Basler Gesundheitsdirektor, in seiner Reaktion.
Bundesrat Berset strebt eine Inkraftsetzung des Gesetzes auf Anfang 2015 an. Für die Anpassung der Ausführungsverordnungen sollen die Kanton eng eingebunden werden. Die neuen Programme dürften Kosten von rund 4 Millionen Franken nach sich ziehen, die sich Bund und Kantone teilen.
Trappitsch: «Wir bleiben am Ball»
Kämpferisch reagierten die Gegner des Epidemiengesetzes auf die Niederlage. «Wir bleiben am Ball und geben nicht auf», sagte Daniel Trappitsch, Präsident des Nein-Komitees, gegenüber Schweizer Fernsehen SRF. Angesichts der fehlenden Unterstützung der grossen Parteien spricht der Naturheilpraktiker von einem Achtungserfolg.
Skeptisch bleibt SVP-Nationalrätin Yvette Estermann, die sich gegen die Vorlage stark gemacht hat. Sie ortet in der Schweiz einen generellen Trend zur Bevormundung der Bürger. «Die Freiheit der Bürger hat mit dem heutigen Ergebnis wieder einmal Schaden genommen.» Die SVP hatte als einzige Bundesratspartei die Nein-Parole zum Epidemiengesetz beschlossen.