Das Bundesgericht muss sich mit der Frage befassen, ob der rechtskräftig verurteilte Mörder des Au-pair-Mädchens Lucie lebenslänglich verwahrt wird. Der 29-jährige Schweizer wehrt sich gegen das Urteil des Aargauer Obergerichtes.
Der amtliche Pflichtverteidiger des Mörders teilte am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit, er werde definitiv im Namen seines Klienten gegen das Urteil des Obergerichts beim Bundesgericht Beschwerde führen.
Das Obergericht hatte im Oktober den Mann zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Damit verschärfte die zweite Instanz das Urteil des Bezirksgerichtes Baden.
Neben einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe hatte das Bezirksgericht den Schweizer lediglich zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Dagegen reichten der Staatsanwalt und Privatkläger Berufung ein. Die Verteidigung hatte das Urteil akzeptiert.
Bei der lebenslänglichen Verwahrung fallen die Überprüfungen weg, sofern die Wissenschaft nicht neue Behandlungsmethoden entwickelt. Die lebenslängliche Verwahrung wurde in Folge der 2004 vom Schweizer Volk angenommenen Verwahrungsinitiative im Strafgesetzbuch verankert.
Brutaler Mord
Der arbeitslose und drogenabhängige Koch hatte die 16-jährige Freiburgerin 2009 in Zürich mit dem Versprechen geködert, Modelaufnahmen von ihr zu machen. Am 4. März 2009 brachte er das Mädchen in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG um.
Er erschlug das Mädchen und schnitt ihm die Kehle durch. An der Leiche wurden auch Urin- und Spermaspuren gefunden. Gemäss Obergericht spielten sexuelle Handlungen beim Tötungsdelikt mit. Es verurteilte den Mörder auch wegen Störung der Totenruhe.
Verwahrung erstmals vor Obergericht
Weil der Verteidiger nun Beschwerde einreicht, muss sich das Bundesgericht erstmals mit der umstrittenen Frage der lebenslänglichen Verwahrung befassen und einen Grundsatzentscheid fällen. Das Bundesgericht hat unter anderem die Rechtsbegriffe wie „dauerhaft nicht therapierbar“ zu klären.
Diese Nichttherapierbarkeit ist eine Voraussetzung für eine lebenslänglich Verwahrung. Das Obergericht definierte in seinem schriftlich vorliegenden Urteil die Begriffe „dauerhaft“ und „langfristig“ mit mindestens 15 Jahren. Das Gericht stützte sich auf Aussagen von zwei psychiatrischen Gutachtern.
Dass sich das Bundesgericht im Mordfall Lucie mit der Frage der lebenslänglichen Verwahrung beschäftigen muss, ist erwartet worden.