SVP-Nationalrat und Titularprofessor Christoph Mörgeli ist mit dem Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) betreffend Berichterstattung zu seiner Rolle als Doktorvater nicht einverstanden. Mörgeli gelangt deshalb ans Bundesgericht.
Die UBI hat am Freitag einstimmig drei Beschwerden von Mörgeli abgewiesen. Das Schweizer Fernsehen (SRF) habe mit Beiträgen in zwei «Rundschau»-Sendungen sowie in «10 vor 10» über Mörgelis Rolle als Doktorvater das Programmrecht nicht verletzt, befand die UBI.
SRF berichtete kritisch über die Art und Weise, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich Dissertationen betreut und angenommen wurden. Zu dieser Zeit war Mörgeli als Titularprofessor und Konservator an Institut und Museum angestellt.
Wesentliche Punkte übergangen
Mörgeli kritisiert vor allem, dass die UBI auf wesentliche Punkte seiner Kritik gar nicht eingegangen sei. Deshalb ziehe er das Urteil weiter, bestätigte er der Nachrichtenagentur sda einen Bericht des «SonntagsBlicks».
Wie Mörgeli der sda weiter sagte, haben zwei Personen, die als Hauptzeugen bei SRF herangezogen worden waren, «gar nie bei mir promoviert». Auf diese Kritik sei die UBI nicht eingegangen und habe sich für nicht zuständig erklärt.
«Dies ist ungeheuerlich, niemand will zuständig sein», sagte Mörgeli weiter. Und dies, obwohl ihm SRF-Direktor Ruedi Matter ausdrücklich gesagt habe, dass die UBI dafür zuständig sei.
Ungeheuerlich sei auch das Verhalten von UBI-Präsident Roger Blum, so Mörgeli. Dieser hatte gegen Mörgeli getwittert. Dadurch sei er vorverurteilt worden, so Mörgeli. Zwar musste Blum bei der Abstimmung in den Ausstand treten. Aber wenn einem Präsidenten die Unvoreingenommenheit fehle, müsse dieser zurücktreten, fordert Mörgeli.