«Mord»-Auftraggeber muss 6,5 Jahre ins Gefängnis

Angeblich um die Familienehre zu retten, wollte ein türkischer Staatsangehöriger aus Zürich seine Ex-Frau und ihren neuen Lebenspartner durch seinen Ex-Schwager erschiessen lassen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn wegen versuchter Anstiftung zu mehrfachem Mord zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.

Ein Kamermann vor dem Zürcher Bezirksgericht (Archiv) (Bild: sda)

Angeblich um die Familienehre zu retten, wollte ein türkischer Staatsangehöriger aus Zürich seine Ex-Frau und ihren neuen Lebenspartner durch seinen Ex-Schwager erschiessen lassen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn wegen versuchter Anstiftung zu mehrfachem Mord zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.

Der Mann wurde zudem verpflichtet, seiner Ex-Frau eine Genugtuung von 8000 Franken zu zahlen, ihr Lebenspartner soll ein Schmerzensgeld von 2000 Franken erhalten. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert, der Verteidiger einen Freispruch.

Am 14. Mai 2013 soll der heute 50-Jährige in einer Zürcher Bar seinen früheren Schwager zum Doppelmord aufgefordert und ihm eine Pistole gezeigt haben. Durch die Tat hätte die Ehre der Familie wieder hergestellt werden sollen, welche aus seiner Sicht durch die Scheidung und die neue Beziehung beschmutzt worden waren.

Der Bruder des potenziellen Opfers lehnte den Auftrag ab und wandte sich an die Polizei. Der Auftraggeber wurde verhaftet. Mittlerweile hat er 400 Tage im Gefängnis verbracht.

Als 12-Jährige gekauft und geheiratet

Vor Gericht kam heraus, dass der Beschuldigte seine Ex-Frau bereits als zwölfjähriges Mädchen in der Osttürkei gekauft und geheiratet hatte. Er zeugte vier Kinder mit ihr.

Mitte der 90er-Jahre kam er als politischer Flüchtling in die Schweiz. Bald kam auch die Familie nach. Zum grossen Bruch kam es, als der Beschuldigte im Jahre 2000 in der Türkei verhaftet wurde und danach fünf Jahre dort im Gefängnis verbrachte.

Scheidung nicht verkraftet

2006 kam er wieder in die Schweiz. Seine Frau verlangte die Scheidung. Diese Scheidung habe der Mann einfach nicht verkraftet, sagte sein Verteidiger. Sein Mandant habe nie einen Mordauftrag gegeben.

Der Angeklagte stritt alles ab und sprach von einer Erfindung und einer Verschwörung gegen ihn. Die Familie wolle ihn loswerden. Aufgrund von widersprüchlichen Angaben des Mannes verurteilte ihn das Gericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.

Während des Strafvollzugs ordneten die Richter eine ambulante Psychotherapie an und hielten ihm eine Verminderung der Schuldfähigkeit im leichten Grad zugute. Der Beschuldigte habe krass egoistisch gehandelt, führte der Gerichtsvorsitzende aus.

„Es stand aber kein Ehrenmord im Vordergrund“, fuhr er fort. Vielmehr sei eine permanente Kränkung das Tatmotiv gewesen. Der Beschuldigte habe die Ansicht vertreten, andere seien für sein Unglück verantwortlich.

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