Die Schweiz hatte sich oft gerühmt, im Februar letzten Jahres die Gelder des Clans des früheren ägyptischen Machthabers Hosni Mubarak eine halbe Stunde nach dessen Rücktritt eingefroren zu haben. Ein Jahr später liegen die 410 Mio. Fr. noch immer in der Schweiz.
Mit der raschen Blockierung am 11. Februar 2011 hatte der Bundesrat nach eigenen Angaben jegliches Risiko vermeiden wollen, dass Gelder auf Schweizer Banken, die eventuell dem ägyptischen Staat gehören, unterschlagen werden könnten. Die Schweiz war denn auch das erste Land, das das Vermögen des Ex-Präsidenten einfror.
Neben Mubarak waren von den Massnahmen elf Personen betroffen: seine Frau Suzanne Thabet, ihr Bruder, Mubaraks Söhne Alaa und Gamal sowie deren Frauen. Dazu kamen die Ex-Minister für Bau, Tourismus und Handel und der ehemalige Sekretär der regierenden Partei NDP.
Die frühere Aussenministerin Micheline Calmy-Rey sagte damals, der Entscheid des Bundesrats habe zwei Ziele: Einerseits gehe es darum, den betroffenen Staat dazu zu bewegen, ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz zu richten. Andererseits solle der Entscheid verhindern, dass Gelder abgezogen werden.
Hilfe für Kairo
Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte am Mittwoch auf Anfrage, dass seit Februar 2011 410 Mio. Fr. aus dem Umfeld Mubaraks blockiert sind. Ein erstes Rechtshilfegesuch der neuen ägyptische Regierung wurde Ende März zurückgewiesen.
Es sei Sache der ägyptischen Justiz, die Unrechtmässigkeit der Gelder nachzuweisen, teilte das EDA damals mit. Der Sachverhalt, der den Beschuldigten zur Last gelegt werde, sei nicht ausführlich genug geschildert, hiess es von Seiten des Bundesamtes für Justiz (BJ).
Im Mai schickte die Schweiz dann eine Delegation von Experten nach Kairo, um die Voraussetzungen für die Rückgabe der Gelder mit den ägyptischen Justizbehörden zu erörtern.
Zwei Gesuche bei Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft (BA) erhielt ein erstes Rechtshilfegesuch im August. Das Rechtshilfeersuchen ziele auf mehrere Personen im Umfeld von Mubarak, denen die ägyptischen Behörden vorwerfen, dass sie sich auf unrechtmässige Weise bereichert hätten, sagte BA-Mediensprecherin Jeannette Balmer auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
„Die ägyptischen Behörden fordern insbesondere die Beschlagnahme und die Rückerstattung der in der Schweiz befindlichen Vermögenswerte der besagten Personen“, sagte Balmer.
Im Dezember wurde ein zweites Rechtshilfegesuch an die Schweiz geschickt. Der Vollzug der beiden Gesuche ist laut Balmer derzeit bei der Bundesanwaltschaft im Gange.