Der Rechtsstreit um das Testament von Cornelius Gurlitt zieht sich weiter in die Länge. Das Oberlandesgericht (OLG) München will dem Geisteszustand des 2014 gestorbenen Kunstsammlers vor seinem Tod genauer auf den Grund gehen.
Darum hat es für Ende September einen Termin für die Beweisaufnahme angesetzt, wie das Gericht am Dienstagabend mitteilte. So sollen Zeugen gehört werden, die Gurlitt in seinen letzten Wochen und Monaten erlebt haben.
Ausserdem soll ein vom Gericht bestellter Sachverständiger, der zu dem Ergebnis kam, dass Gurlitt beim Verfassen seines letzten Willens im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, sein Gutachten erläutern.
Gurlitts Cousine Uta Werner will verhindern, dass sie – wie von Gurlitt in seinem Testament verfügt – an das Kunstmuseum Bern geht. Sie erhebt selbst Anspruch auf das millionenschwere Erbe und die Sammlung, deren Fund die Kunstwelt 2013 in Atem hielt. Sie hat darum drei Gegengutachten in Auftrag gegeben; diese widersprechen dem Gutachten des Gerichtsexperten.