Ein 43-jähriger St. Galler Taxifahrer verlangt am Kantonsgericht St. Gallen einen Freispruch. Im März 2012 war er in erster Instanz wegen Vergewaltigung zweier junger Fahrgäste zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.
Der Taxifahrer legte gegen das Urteil des Kreisgerichtes St. Gallen Berufung ein und verlangte einen Freispruch von Schuld und Strafe. Es stimme zwar, dass er mit den beiden Frauen Geschlechtsverkehr gehabt habe, erklärte er am Dienstag an der Verhandlung am Kantonsgericht St. Gallen. Der Sex sei jedoch im gegenseitigen Einverständnis geschehen.
Die Familie verletzt
Vorgeworfen wird dem 43-jährigen Türken, dass er am 25. und 28. Januar 2011 angetrunkene Fahrgäste statt nach Hause an einen abgelegenen Ort gefahren hat. Dort habe er sie festgehalten und brutal vergewaltigt.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe im Untersuchungsverfahren, an der Gerichtsverhandlung in erster Instanz und nun auch am Kantonsgericht St. Gallen. Er habe keine Straftat begangen.
Er habe sich dumm und gegenüber seiner Familie moralisch verwerflich verhalten, doch sei dies nicht strafbar, sagte der Verteidiger. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich geschehen.
In seinem Plädoyer zog er die Glaubwürdigkeit der Opfer in Zweifel. Beide könnten sich nicht mehr lückenlos daran erinnern, was passiert sei.
Bei seinem Mandanten seien keine Verletzungen feststellbar gewesen, obwohl die Frauen ausgesagt hätten, sie hätten sich heftig gewehrt. Zudem habe die eine Frau zunächst den Bruder als Täter identifiziert.
Verwerfliches Vorgehen
Die Anklage, die Anschlussberufung eingelegt hatte, verlangte eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf fünfeinhalb Jahre. Die Schilderungen der Opfer seien konstant und glaubwürdig. Beide Frauen, die sich nicht kannten, waren an die Gerichtsverhandlung vorgeladen und wurden durch den vorsitzenden Richter befragt.
Unabhängig voneinander erklärten sie, der Taxifahrer habe während der Vergewaltigung immer wieder gesagt, sie sollten sagen, dass sie den Sex auch wollten. Die eine Frau erzählte, wie sie mehrmals vergeblich habe flüchten wollen. Sie leide noch heute unter Angstzuständen und Schlaflosigkeit.
Das Urteil des Kantonsgerichts St.Gallen steht noch aus. Es wird in den nächsten Tagen erwartet.