Ein seit März 2010 inhaftierter Georgier ist auf Geheiss des Bundesstrafgerichts freigelassen worden, weil die Bundesstaatsanwaltschaft auch im zweiten Anlauf Fehler in der Untersuchung begangen hat. 2012 war der Mann wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und weiteren Delikten verurteilt worden.
Das Bundesgericht hob den Entscheid jedoch wieder auf. Der Mann war vom Bundesstrafgericht zu einer Haftstrafe von 90 Monaten verurteilt worden. Es hatte sich vor allem auf Protokolle von abgehörten Telefongesprächen gestützt.
Bei der Übersetzung derselben wurden jedoch verschiedene gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt, weshalb die Bundesstaatsanwaltschaft nachbessern musste.
Der Georgier blieb derweil in Sicherheitshaft, weil Fluchtgefahr angenommen wurde. Mehrere Gesuche um Haftentlassung wurden abgelehnt.
Weil die Übersetzung der Telefonprotokolle auch nach der Nachbesserung immer noch nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bleibt es offen, wann die Gerichtsverhandlung gegen den Georgier stattfinden wird.
Bereits im Dezember musste ein weiteres mutmassliches Mitglied der georgischen Bande aus der Sicherheitshaft entlassen werden. Nun hat das Bundesstrafgericht die Beschwerde des Georgiers gegen eine Ablehnung der Haftentlassung gutgeheissen. Bei einem weiteren Festhalten des Mannes würde das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt.