Immobilien-Handänderungen werden weiter im Kantonsblatt publiziert. Gemäss einer Mitteilung des Basler Mieterverbands (MV) vom Donnerstag war Protest erfolgreich gegen Behörden-Pläne, die amtliche Publikation durch ein blosses Einsichtsrecht zu ersetzen.
Anlass der Revision ist neues übergeordnetes Bundesrecht, das eine Anpassung der kantonalen Grundbuchverordnung nötig macht. Laut dem Vernehmlassungsaufruf des Grundbuch- und Vermessungsamtes sollte dabei unter anderem der Artikel über die Veröffentlichung von Handänderungen ersatzlos gestrichen werden.
Für das Amt war das Einsichtsrecht in das Grundbuch ein „adäquater Ersatz für die nur wenig effiziente und kostspielige Publikation im Kantonsblatt“; zudem gebe es Datenschutz-Vorbehalte. Für den MV ist das aber Zensur und eine Zumutung: Zum Beispiel müssten Mieter selber beim Amt nachsehen, wem das Haus, in dem sie wohnen, gerade gehört.
Der MV warf dem Bau- und Verkehrsdepartement vor, mit der Streichungsabsicht als Handlanger der Baulobby zu wirken, der Transparenz bei Liegenschaftsgeschäften missfalle. Gewerbeverband (GV) und Hauseigentümerverband (HEV) lehnten damals die ersatzlose Streichung der Handänderungs-Publikationen ebenfalls klar ab.
Am Dienstag hat nun die Regierung in einer Fünfzeilenmeldung ohne Hinweis auf den Streitpunkt die Revision der Grundbuchverordnung per 2013 mitgeteilt. Der Mieterverband hat auf Nachfrage erfahren, dass dabei auf die umstrittene Streichung der Handänderungs-Publikation verzichtet wird.