Nach Parlaments-Nein neue Bodeninitiative in Basel lanciert

Die Linke gibt in Basel-Stadt den Kampf gegen die Bodenspekulation nicht auf: Nachdem der Grosse Rat die erste Bodeninitiative samt Gegenvorschlag im Dezember hauchdünn abgelehnt hatte, ist am Freitag eine zweite, aktualisierte Fassung lanciert worden.

Die Linke gibt in Basel-Stadt den Kampf gegen die Bodenspekulation nicht auf: Nachdem der Grosse Rat die erste Bodeninitiative samt Gegenvorschlag im Dezember hauchdünn abgelehnt hatte, ist am Freitag eine zweite, aktualisierte Fassung lanciert worden.

Die von den Stiftungen Habitat und Edith Mayron sowie vom Dachverband der Wohngenossenschaften in der Nordwestschweiz lancierte erste formulierte Initiative war im April 2012 eingereicht worden. Sie verlangte insbesondere, dass der Kanton Liegenschaften nicht mehr verkauft, sondern nur noch im Baurecht abgibt.

Der Regierung hielt dieses Volksbegehren für nicht praktikabel und teils kontraproduktiv – das faktische Verkaufsverbot sei schädlich. Als Gegenvorschlag mit ausreichend Handlungsspielraum für die Verwaltung wollte sie ein jeweils innert fünf Jahren mindestens ausgeglichenes Immobilienportefeuille ins Gesetz schreiben.

Eine hauchdünne bürgerliche Mehrheit des Parlaments wollte von beidem nichts wissen: Je mit 47 gegen 46 Stimmen wurde die erste Bodeninitiative zur Ablehnung empfohlen und der Gegenvorschlag beerdigt. Die Regierung hatte den Gegenvorschlag auch darum gebracht, weil sie die Initiative nicht als chancenlos betrachtete.

Abgelehnter Gegenvorschlag als neue Initiative

Die Initianten kündigten nach der knappen Niederlage an, ihr erstes Volksbegehren zurückzuziehen und eine überarbeitete Fassung neu zu lancieren. Wäre der Gegenvorschlag durchgekommen, hätten sie diesen unterstützt und ihr Begehren ebenfalls zurückgezogen. Sie hoffen nun laut Communiqué, die nötigen 3000 Unterschriften bis im Juli zu bekommen.

Kernpunkt bleibt im zweiten Anlauf ein prinzipielles Verkaufsverbot mit Landabtretungen nur im Baurecht. Die zweite Initiative nimmt aber auch den Kern des regierungsrätlichen Gegenvorschlags mit auf, wonach Landverkauf erlaubt sein soll, sofern netto das einschlägige Portefeuille über fünf Jahre gesehen «ausgeglichen oder positiv» ist.

Als Ziele des neuen Volksbegehrens wurden am Freitag dauerhaft höhere Erträge als mit der bisherigen Landverkaufspolitik sowie familienfreundliches, umweltschonendes und bezahlbares Wohnen genannt. Gefördert würden gleichzeitig auch soziale, kulturelle und gewerbliche Aktivitäten.

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